Gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe
Corona-Soforthilfen können ab sofort beantragt werden – Formular liegt vor – 9.000 bis 30.000 Euro möglich

Baden-Baden/Stuttgart, 25.03.2020, 21:30 Uhr, Bericht: Christian Frietsch Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat ein Soforthilfeprogramm aufgelegt. Seit heute Abend liegt nun das Antragsformular für diese Soforthilfen vor.
«Gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, werden mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt», heißt es aus dem Ministerium zu dem nun vorliegenden Antragsformular.
Probleme gibt es derzeit noch bei der Website zur Einreichung des Antrags www.bw-soforthilfe.de. Auf Anfrage von goodnews4.de bestätigte heute Abend gegen 21.00 Uhr eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums die Probleme bei der Erreichbarkeit der Website. Die IHKs und die Handwerkskammern, die die Verantwortung für die Abwicklung der Sofort-Hilfe übernommen haben, arbeiteten mit Hochdruck an der Lösung des Problems und man hoffe, dass die Seite bis morgen früh erreichbar sei.