Wieder neue Regeln

Corona-Verordnung wird geändert – Testpflicht bei 2G-Plus entfällt auch für zweimal Geimpfte – Keine harten Maßnahmen: „Kulanz üben und von der Ahndung von Verstößen zunächst absehen“

Corona-Verordnung wird geändert – Testpflicht bei 2G-Plus entfällt auch für zweimal Geimpfte – Keine harten Maßnahmen: „Kulanz üben und von der Ahndung von Verstößen zunächst absehen“
Die Schlangen vor den Testeinrichtungen dürften nun wieder kürzer werden.

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
05.12.2021, 17:30 Uhr



Stuttgart Die seit Samstag gültige Corona-Verordnung wird durch eine weitere Ausnahmeregel immer komplizierter. Nachdem die Landesregierung am Freitag bereits die «Geboosterten» von der Testpflicht befreit hat, haben nun auch die zweimal Geimpften dieses Privileg.

Die zweite Impfung darf aber nicht allzu lange zurückliegen. «Wer geboostert ist oder wessen Vollimmunisierung nicht länger als 6 Monate zurückliegt, ist von der Testpflicht bei 2G-Plus befreit», wird Gesundheitsminister Manne Lucha heute in einer Mitteilung seines Ministeriums zitiert. Damit dürfte mehr als die Hälfte der Bevölkerung nun von der 2G-Plus-Regel befreit sein.

Die Erklärung des Sozialministeriums im Wortlaut:

Seit dem Wochenende gilt in Baden-Württemberg eine verschärfte Corona-Verordnung. In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens brauchen auch Geimpfte und Genesene einen negativen Corona-Test (sogenannte 2G-Plus-Regel). Das Sozialministerium hat die Ordnungsbehörden aufgefordert, in der ersten Woche Kulanz zu üben und von der Ahndung von Verstößen zunächst abzusehen. Auf Grundlage wissenschaftlicher Expertisen hat die Landesregierung am Sonntag (5. Dezember) die 2G-plus-Regelung noch einmal präzisiert und sich auf folgende Punkte verständigt:

• Personen mit einer Boosterimpfung sind von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen.

•Folgende Personengruppen ohne Boosterimpfung werden bezüglich ihres Immunzustandes Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt:
− Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind,
− Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 6 Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis / PCR-Test erfolgen).

 

Eine entsprechende Klarstellung wird die Landesregierung in die Begründung zur Corona-Verordnung aufnehmen.

Übergangsregelung für nicht immunisierte Jugendliche
Noch bis zum 31. Januar 2022 haben alle noch nicht vollständig immunisierten Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren die Möglichkeit, über tagesaktuelle Antigen-Schnelltests Zutritt zu allen 2G-Einrichtungen zu erhalten. Die Landesregierung geht davon aus, dass auch alle Jugendlichen ab 12 Jahren bis zum Ablauf dieser nun nochmals verlängerten Frist die Möglichkeit hatten, sich impfen zu lassen.




Nadja Milke ist Redakteurin bei goodnews4.de und Mitglied der Landespressekonferenz Baden-Württemberg. Sie wohnt in der Baden-Badener Innenstadt und kennt sich dort gut aus, aber selbstverständlich auch in den anderen Baden-Badener Stadt- und Ortsteilen. Über Post freut sie sich auch unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


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