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Weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen

Drei neue Corona-Verordnungen – Beherbergungsverbot, Sport, Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen – Verordnungen hier veröffentlicht

Drei neue Corona-Verordnungen – Beherbergungsverbot, Sport, Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen – Verordnungen hier veröffentlicht
Auch bei den weiteren Lockerungen ist Abstand immer noch die Corona-Regel Nummer 1. Foto: Archiv

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
26.06.2020, 00:00 Uhr



Stuttgart Gleich drei neue Verordnungen hat die Landesregierung Baden-Württemberg gestern veröffentlicht. Für den Amateur- und Leistungssport sowie für Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen gibt es weitere Lockerungen und Vereinfachungen, der teilweise komplizierten Corona-Regelungen. Ein neues Verbot gibt es dagegen für Beherbergungsbetriebe.

Durch den Corona-Ausbruch bei dem Schlachtbetrieb Tönnies, sind die Landkreise Gütersloh und Warendorf zu Corona-Hotspots geworden. Menschen, die aus Landkreisen «mit hohem Infektionsgeschehen nach Baden-Württemberg einreisen, dürfen künftig nicht mehr in Beherbergungsbetrieben wie Hotels oder Campingplätzen übernachten.» Die Verordnung ist heute in Kraft getreten.


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