Einzelheiten zur Grenzschließung – Fragen zur späten Grenzschließung zum Elsass an Innenminister Seehofer

Baden-Baden, 16.03.2020, 00.00 Uhr, Bericht: Redaktion «Vorübergehende Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark» und «die Kontrollen zur weiteren Eindämmung der Infektionsgefahren durch das Corona-Virus greifen ab Montag, 16.03.2020, 08:00 Uhr», heißt es in der Erklärung des Bundesinnenministeriums von gestern Abend.
Schon gestern Nahmittag waren die Inhalte der Maßnahmen durchgesickert. goodnews4.de berichtete. In der Bundespressekonferenz beantwortete Innenminister Horst Seehofer die gezielte Frage, weshalb die Grenzen zum Elsass nicht sofort nach der RKI-Einstufung als Risikogebiet geschlossen worden sei, mit der Notwendigkeit einer Vorbereitungszeit.
Die Erklärung des Bundesinnenministeriums im Wortlaut:
Bundesinnenminister Seehofer hat in Abstimmung mit den Nachbarstaaten und den betroffenen Bundesländern entschieden, zur weiteren Eindämmung der Infektionsgefahren durch das Corona-Virus vorübergehende Grenzkontrollen einzuführen. Die Kontrollen an den Binnengrenzen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark greifen ab Montag, den 16. März 2020, 08:00 Uhr.
Der grenzüberschreitende Warenverkehr sowie der grenzüberschreitende Verkehr von Berufspendlern bleiben gewährleistet. Reisende ohne triftigen Reisegrund dürfen an den benannten Grenzen nicht mehr ein- und ausreisen. Dies gilt auch für Reisende mit Krankheitssymptomen, die auf eine Corona-Infektion hindeuten könnten. In diesen Fällen werden in Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet.
Der Bundesinnenminister bittet alle Bürgerinnen und Bürger, nicht zwingend notwendige Reisen unbedingt zu unterlassen. Berufspendler werden gebeten, entsprechende Nachweise mitzuführen, aus denen sich die Notwendigkeit des Grenzübertritts ergibt.
Die Bundespolizei wurde angewiesen, die Kontrollen ab Montag sicherzustellen. Ein entsprechendes Notifizierungsschreiben über die Wiedereinführung der vorübergehenden Grenzkontrollen auf der Grundlage von Art. 28 des Schengener Grenzkodexes wird heute an die Europäische Kommission und die Innenminister der EU-Staaten versandt.
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