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Neue "Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung"

Elsass ab heute wieder Risikogebiet – Ganz Grand Est, aber auch Kanton Zürich betroffen – Ausnahme von Quarantäneverpflichtung für Kurzaufenthalte

Elsass ab heute wieder Risikogebiet – Ganz Grand Est, aber auch Kanton Zürich betroffen – Ausnahme von Quarantäneverpflichtung für Kurzaufenthalte
Pendler dürfen sich für bis 24 Stunden ohne Einschränkungen über die Grenze bewegen. Foto: Archiv

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
17.10.2020, 00:00 Uhr



Stuttgart/Baden-Baden Erneut, wie schon anfangs der Corona-Pandemie, gilt das Elsass ab heute wieder als Risikogebiet. Das Robert-Koch-Institut, RKI, hat mit Wirkung ab heute Samstag, 17. Oktober, unter anderem die französische Region Grand Est, aber auch den Schweizer Kanton Zürich aufgrund der hohen Infektionszahlen als Risikogebiete eingestuft.

Anders als bei der ersten Pandemiewelle können Pendler sich für jeweils bis 24 Stunden ohne Einschränkungen über die Grenze bewegen. Für alle nach Baden-Württemberg Einreisenden aus Risikogebieten gilt die Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung, die in ihrer neuen Fassung heute in Kraft tritt. Dies teilte das Sozialministerium Baden-Württemberg gestern Abend mit. Neu in die Verordnung aufgenommen wurde eine Ausnahme von der Quarantäneverpflichtung für Kurzaufenthalte von Personen aus den Grenzregionen in Baden-Württemberg von weniger als 24 Stunden.


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