Corona-Verordnung wird geändert

Ende von Corona-Regeln – Ab 31. Januar keine Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr

Ende von Corona-Regeln – Ab 31. Januar keine Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr
ab 31. Januar muss im ÖPNV keine Maske mehr getragen werden. Foto: Archiv

Stuttgart, 24.01.2023, 16:25 Uhr, Bericht: Redaktion Nun enden auch in Baden-Württemberg restriktive Corona-Regeln. Ab 31. Januar 2023 endet die Maskenpflicht unter anderem im öffentlichen Personennahverkehr und für Personal in Arztpraxen, gab die Landesregierung heute bekannt.

Gesundheitsminister Manne Lucha verteidigte heute in Stuttgart das «stufenweise Vorgehen bei der Rücknahme von Einschränkungen», das sich «bewährt» habe.

Das baden-württembergische Landeskabinett hat der entsprechenden Änderung der Corona-Verordnung in seiner Sitzung heute zugestimmt. Mit der Verordnung wird die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr, in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und für das Personal in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutischen Praxen sowie weiteren vergleichbaren ambulanten medizinischen Einrichtungen aufgehoben. Die Regelungen treten am 31. Januar 2023 in Kraft.

«Das Land befindet sich im Übergang von der Pandemie in die Endemie», erklärte Gesundheitsminister Manne Lucha. «Bei der Rücknahme von Einschränkungen haben wir in Baden-Württemberg ein stufenweises Vorgehen verfolgt, das hat sich bewährt. Auch in Zukunft werden wir das Infektionsgeschehen im Land aufmerksam beobachten, um bei Bedarf schnell reagieren zu können.»

Weitere Corona-Regeln – zum Beispiel die FFP2-Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher von Arztpraxen und vergleichbaren ambulanten medizinischen Einrichtungen – liegen in der Regelungskompetenz des Bundes. Gleiches gilt für die Testpflichten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Sie gelten daher auch in Baden-Württemberg weiter.

 

Unabhängig von den rechtlichen Vorgaben wird weiterhin empfohlen, eine Maske zu tragen. Dies gilt insbesondere für vulnerable Personen sowie in geschlossenen Räumlichkeiten.

Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes hat im Gleichlauf mit der Bundesregelung eine befristete Laufzeit bis zum 7. April 2023, kann aber jederzeit an aktuelle Entwicklungen angepasst werden.


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