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Urteil zu wertvoller Porzellan-Sammlung

Entscheidung zu jüdischem Millionenerbe aus Baden-Baden – Diskussionspotential für altes Synagogengrundstück und Neues Schloss

Entscheidung zu jüdischem Millionenerbe aus Baden-Baden – Diskussionspotential für altes Synagogengrundstück und Neues Schloss
Auch die Rechtslage um das Grundstück der alten Baden-Badener Synagoge ist nicht unstrittig. Foto: Archiv

Baden-Baden, 04.10.2019, 00:00 Uhr, Bericht: Christian Frietsch Die kaum zu überschauenden Folgen des Unrechts und der Verbrechen des Nazi-Regimes zwischen 1933 und 1945 haben aktuell auch das Oberlandesgericht Karlsruhe beschäftigt. Im Mittelpunkt eines dort nun entschiedenen Falles und am Mittwoch veröffentlichen Urteils, stand die wertvolle Porzellan-Sammlung von Ernst Gallinek, Baden-Badener und Mitglied der Jüdischen Gemeinde unserer Stadt.

1935 war der vermögende und damals in Fachkreisen bekannte Sammler nach Baden-Baden übergesiedelt. Auf 18. Mai 1939 datiert sein Testament mit einem Nachtrag vom 15. Juli 1939. Ernst Gallinek starb 1940 in Baden-Baden vermutlich eines natürlichen Todes. Die im materiellen Wert auf 800.000 bis über eine Million Euro geschätzte Sammlung war vom Land Baden 1940 für sich vereinnahmt worden und befindet sich im Bestand des Badischen Landesmuseums in Karlsruhe. Erst fast siebzig Jahre danach, als die Sammlung im Januar 2008 in der offiziellen Datenbank für durch die Nazis verursachte Kulturgutverluste veröffentlicht wurde, dem sogenannten Lost-Art-Register in Magdeburg, kam Bewegung in diesen Nazi-Raub.


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