Baden-Badener Hakenkreuz-Affäre
„Erkläre meinen sofortigen Rücktritt“ – AfD-Stadtrat Martin Kühne richtet Schreiben an Baden-Badener Oberbürgermeister

Bericht von Christian Frietsch
30.08.2023, 09:40 Uhr
Baden-Baden In einem Schreiben wendet sich Stadtrat Martin Kühne, AfD, an den Oberbürgermeister der Stadt Baden-Baden. In dem Schreiben mit Datum vom 29. August 2023 heißt es unter anderem: «Um Schaden von der Stadt Baden-Baden abzuwenden, erkläre ich meinen sofortigen Rücktritt vom Amt als Stadtrat im Gemeinderat Baden-Baden.»
Das Schreiben liegt der Redaktion unserer Zeitung vor. Die Regularien für das Ausscheiden aus dem Gemeinderat sind in der Gemeindeordnung Baden-Württemberg formuliert. Der Gemeinderat muss dem Verfahren zustimmen.
Weiter heißt es in dem Schreiben von Martin Kühne: «Bei Gemeinderat und Verwaltung möchte ich mich für die konstruktive, offene und faire Zusammenarbeit bedanke.» Das Schreiben an Oberbürgermeister Dietmar Späth schließt: «Ich bitte Sie meinen Rücktritt umgehend zu veröffentlichen.»
Gegenüber goodnews4.de hatte sich die Mehrzahl der Fraktionschefs bereits gestern und vorgestern geäußert und von dem Stadtrat in Zusammenhang mit der «Hakenkreuz-Affäre» ein Ausscheiden aus dem Gemeinderat gefordert. Zu den Fraktionschefs, die sich dahingehend geäußert hatten, gehören Ansgar Gernsbeck, CDU, Martin Ernst, FBB, Kurt Hermann, AfD, und der FDP-Kreisvorsitzende René Lohs.
Gegenüber goodnews4.de erklärte Martin Kühne gestern, dass er sich auch aus rechtlichen Gründen derzeit nicht äußern wolle.
Das Baden-Badener Rathaus bestätigte heute Morgen gegenüber goodnews4.de den Eingang des Schreibens.
Das Amtsgericht Baden-Baden hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Baden-Baden am 10. August einen Strafbefehl mit einer Verurteilung zu einer Gesamtgeldstrafe von 50 Tagessätzen erlassen. Dem Stadtrat wird vorgeworfen, am 7. Januar beziehungsweise am 23. März 2023 an jeweils einem Fahrzeug mit ukrainischem Kennzeichen, großformatig den Text «Fuck UA» sowie ein Hakenkreuz angebracht zu haben. Nach Angaben von Michael Klose, Sprecher der Staatsanwaltschaft Baden-Baden, gegenüber goodnews4.de ist der Strafbefehl noch nicht rechtskräftig, die Einspruchsfrist endet am 8. September.
Christian Frietsch ist Herausgeber von goodnews4.de. Über Post freut er sich: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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