Haushaltsberatungen 2020/21 heute im Rathaus

FDP-Fraktionschef Rolf Pilarski fordert neue Stellen im Baden-Badener Rathaus - Mehr Arbeit durch Umsetzung der Baufibel für UNESCO-Welterbe

FDP-Fraktionschef Rolf Pilarski fordert neue Stellen im Baden-Badener Rathaus - Mehr Arbeit durch Umsetzung der Baufibel für UNESCO-Welterbe
Rolf Pilarski, FDP-Fraktionsvorsitzender im Baden-Badener Gemeinderat. Foto: Archiv

Baden-Baden, 18.11.2019, Bericht: Redaktion Gerade hat Rolf Pilarski auf die rekordverdächtige Krankheitsstatistik der Badener Stadtverwaltung aufmerksam gemacht. Mit 30 Krankheitstagen übertreffen die Mitarbeiter den Bundesschnitt um das Dreifache.

Statistisch muss die Stadtverwaltung deshalb 100 Mitarbeiter mehr vorhalten als dies bei einem Krankenstand von 10 Krankheitstagen der Fall wäre. Den FDP-Chef kann dies nicht von weiteren Empfehlungen für neue Planstellen abhalten. In einem Antrag «nach § 34 GemO zum Doppelhaushalt 2020 / 2021», fordert er im Namen der FDP-Fraktion folgende Stellen: « FB Planen und Bauen: Sachbearbeitung VGV-F Verfahren: 1,0 Stellen. FG Bauordnung: Sachbearbeiter Bauverwaltung 1,5 Stellen. FG Stadtplanung: insgesamt 2,0 Stellen (bisher nur 1,0 Stelle vorgesehen).»

Zur Begründung schreibt Rolf Pilarski an die Chefin der Stadtverwaltung, Oberbürgermeisterin Margret Mergen: «Mit Verabschiedung der „Baufibel für Baden-Baden“ im Jahr 2019 haben sich Stadt und Gemeinderat zur Bewahrung des historischen Stadtbilds mit seinen Villenvierteln bekannt.
Es gilt – auch vor dem Hintergrund der Bewerbung um den Welterbetitel – das historische Antlitz Baden-Badens zu bewahren.
Diesem politischen Ziel müssen nun aber Taten folgen: In Umsetzung dieses Bekenntnisses hat die Verwaltung deshalb die ersten Aufstellungsbeschlüsse zur Überplanung bisheriger § 34-BauGB-Gebiete (ungeplanter Innenbereich) wie etwa auf dem Annaberg erarbeitet und den kommunalen Gremien zur Abstimmung vorgelegt. Aufstellungsbeschlüsse müssen aber zeitnah umgesetzt, das jeweilige Bebauungsplanverfahren zügig durchgeführt werden, wenn nicht die Aufstellungsbeschlüsse planungsrechtlich ins Leere laufen sollen und die § 34-BauGB-Situation nicht wieder zum Tragen kommen soll.
Die zeitnahe Umsetzung dieser und weiterer Aufstellungsbeschlüsse erfordert einen personellen Mehreinsatz, der mit den bisherigen Kapazitäten nicht zu bewältigen ist. Daher muss der Gemeinderat von Baden-Baden, der sich zur Rettung des historischen Erbes unserer Stadt bekennt, Bauverwaltung und Stadtplanung die personellen Ressourcen zur Verfügung stellen.»


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