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„Natürlich ist Geld geflossen, wir haben ja auch einen zivilrechtlichen Vertrag, der besteht weiter“

Folge 10 aus dem Buch „Die Bussi-Bussi-Gesellschaft im Baden-Badener Rathaus“ von Christian Frietsch – Seite 58-61 aus dem Kapitel Goldgräberstimmung in Baden-Badener Halbhöhenlage – Luxus-Wohnbauprojekt Vincentius

Folge 10 aus dem Buch „Die Bussi-Bussi-Gesellschaft im Baden-Badener Rathaus“ von Christian Frietsch – Seite 58-61 aus dem Kapitel Goldgräberstimmung in Baden-Badener Halbhöhenlage – Luxus-Wohnbauprojekt Vincentius

Baden-Baden, 29.04.2020, Redaktion Zweimal wöchentlich veröffentlicht goodnews4.de eine Serie aus dem Buch «Die Bussi-Bussi-Gesellschaft im Baden-Badener Rathaus». Ein Angebot für die vielen Stunden zu Hause während der Corona-Krise. Das Buch ist 2019 erschienen und wurde sechs Wochen lang in der Kategorie Public Affairs auf Platz 1 als Bestseller in Amazon geführt.

Das Buch beschäftigt sich mit kriminellen Machenschaften bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen. Durch Recherchen und Berichterstattungen von goodnews4.de wurde der sogenannte Leo-Skandal aufgedeckt, der zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und schließlich zu einer Verurteilung eines Bauunternehmers führte, dessen Sohn als Prokurist arbeitete und gleichzeitig Mitglied des Baden-Badener Gemeinderates und des Bauausschusses war. Ihm konnte bisher kein Fehlverhalten nachgewiesen werden. Im Zuge der Berichterstattungen kam es auch zu einem Prozess, wo es vom Landgericht Baden-Baden, den ein Stadtrat der Freien Wähler verlor, obwohl 15 Stadträte von der CDU, SPD, den Grünen und den Freien Wählern eine eidesstaatliche Erklärung für ihn abgaben. Ausnahmslos stellten sich alle diese eidesstaatlichen Erklärungen vor Gericht als fehlerhaft raus.

Streit um Vincentius-Gelände

Niederlage für Baden-Baden vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe − "Stadt darf Grundstücke in zentraler Lage nicht erwerben" − Beteiligung der Stadt über die GSE rechtswidrig

Baden-Baden, 01.10.13, 12:00 Uhr, Bericht: Christian Frietsch Die Schlappe für die Stadt Baden-Baden vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte sich bereits abgezeichnet. Heute veröffentlichte das Gericht das Urteil der 6. Kammer des Hauptsacheverfahrens, in welchem die Klägerin aus Freiburg im wesentlichen Recht bekam. Die Stadt Baden-Baden «darf Grundstücke in zentraler Lage in Baden-Baden nicht erwerben». Die Stadt wollte mit dem Bau von Luxuswohnungen auf dem zwischen Stephanienstraße und Scheibenstraße gelegenen Vincentius-Gelände Geld verdienen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann in der nächsten Instanz vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim angefochten werden.


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