Neue Regelung an Grenzübergänge

Frankreich ab Sonntag Hochinzidenzgebiet – Erschwerte Einreise aus dem Elsass – Testpflicht auch bei Reise nach Frankreich

Frankreich ab Sonntag Hochinzidenzgebiet – Erschwerte Einreise aus dem Elsass – Testpflicht auch bei Reise nach Frankreich
Bei der Einreise nach Frankreich gilt aktuell eine Testpflicht. Es gibt aber Ausnahmen. Foto: Archiv

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
26.03.2021, 17:05 Uhr



Baden-Baden/Offenburg Ab Sonntag ist Frankreich und damit auch das Elsass zum Hochinzidenzgebiet durch das Robert-Koch-Institut, RKI, eingestuft worden. Damit ändern sich die Einreisebestimmungen nach Deutschland.

Grundsätzlich gelten bei der Einreise aus einem Hochinzidenzgebiet eine Pflicht zur elektronischen Einreiseanmeldung, das Mitführen eines negativen Corona-Tests und eine zehntägige Quarantänepflicht. Von der Quarantänepflicht sind unter anderem Grenzpendler und Grenzgänger sowie Personen, die sich kürzer als 72 Stunden im Hochinzidenzgebiet aufgehalten haben, weil sie beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter transportiert haben oder weil deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens dringend erforderlich ist, ausgenommen. Betroffen sind im Einzugsgebiet von Baden-Baden die Grenzübergänge zum Landkreis Rastatt und der Ortenau.

Der Ortenauer Landrat Frank Scherer bedauert die mit der neuen Regelungen verbundenen Hürden für Grenzgänger: «Das ist ein weiterer Einschnitt in die Lebensrealität der Menschen im Ortenaukreis und dem Elsass. Grenzüberschreitende Freizügigkeit ist ein Kernelement des Zusammenlebens in unserer Region, das durch die neuen Regelungen erneut stark beschnitten wird.»

 

Vor dem Hintergrund des gemeinsamen grenzüberschreitenden Lebens- und Wirtschaftsraumes habe der Ortenaukreis bereits im Februar eine Allgemeinverfügung für den jetzt eingetretenen Fall erlassen, dass Frankreich zu einem Hochinzidenzgebiet erklärt wird. «Diese schafft Erleichterungen für Grenzpendler und Grenzgänger, für Personen, die nahe Angehörige besuchen sowie für Mitarbeiter von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst im grenzüberschreitenden Einsatz», heißt es in der Mitteilung aus dem Landratsamt Ortenaukreis. «Aufgrund des Schutzes von Ehe und Familie sind in der Allgemeinverfügung auch beim Besuch naher Angehöriger Ausnahmen zugelassen. Grenzpendler, die mindestens zwei Mal pro Woche aus einem Hochinzidenzgebiet einreisen, müssen nur zweimal kalenderwöchentlich über einen negativen Test verfügen, nach der CoronaEinreiseV wäre das bis zu vier Mal erforderlich.» Sollte bei der Einreise kein negatives Testergebnis vorgelegt werden können, sei nun zugunsten der Einreisenden abweichend geregelt, dass die Testung auch unverzüglich im Inland nachgeholt werden kann. «Die Bestätigung durch einen negativen Schnelltest ist ausreichend», heißt es in der Mitteilung weiter.

Bei der Einreise nach Frankreich gilt aktuell ebenfalls eine Testpflicht. Ein negatives PCR-Testergebnis muss bei der Einreise vorgelegt werden, das nicht älter als 72 Stunden sein darf. Ausgenommen sind von dieser Regelung Bewohner der Grenzregion in einem Umkreis von 30 Kilometern um ihren Wohnort und Berufspendler, die nicht länger als 24 Stunden nach Frankreich einreisen. Zudem gilt in Frankreich eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 19.00 und 6.00 Uhr.

Weitere Informationen zur Testpflicht bei der Einreise nach Baden-Württemberg: www.baden-wuerttemberg.de


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