Hygienevorgaben für Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen

Gottesdienste wieder ab 4. Mai – Regelungen hier veröffentlicht – 1,5 Meter Mindestabstand zwischen den Gläubigen

Gottesdienste wieder ab 4. Mai – Regelungen hier veröffentlicht – 1,5 Meter Mindestabstand zwischen den Gläubigen
Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen dürfen ab Montag wieder stattfinden – unter Einhaltung des Infektionsschutzes. Foto: Archiv

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
29.04.2020, 15:00 Uhr



Baden-Baden/Stuttgart «Vor dem Hintergrund des Grundrechts auf Religionsfreiheit ist es wichtig, dass Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen unter Maßgabe der Hygienevorgaben wieder geöffnet werden», so Ministerpräsident Winfried Kretschmann heute in Stuttgart. Schon ab Montag sollen Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen in Baden-Württemberg wieder stattfinden können.

Gestern hat sich Winfried Kretschmann dazu mit Vertreterinnen und Vertretern der Katholischen und Evangelischen Kirchen, der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland, der Israelitischen Religionsgemeinschaften und der muslimischen Verbände in Baden-Württemberg abgestimmt. «Zum Wohl der Gläubigen wird hierbei zügig aber auch sorgfältig vorgegangen. Die von den Kirchen und Religionsgemeinschaften vorgelegten und gut ausgearbeiteten Schutzkonzepte sind die Grundlagen hierfür», wird der Ministerpräsident in einer Erklärung aus dem Staatsministerium zitiert.


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