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HEUTE GENAU VOR EINEM JAHR: Erneut Konflikte wegen Bauprojekten in Baden-Baden – Gemeinderatsbeschluss seit neun Jahren nicht umgesetzt – Neue Beton-Ungetüme in Karl-Hesselbacher-Straße 4 und Krippenhof 10

HEUTE GENAU VOR EINEM JAHR: Erneut Konflikte wegen Bauprojekten in Baden-Baden – Gemeinderatsbeschluss seit neun Jahren nicht umgesetzt – Neue Beton-Ungetüme in Karl-Hesselbacher-Straße 4 und Krippenhof 10
Ein vom Gemeinderat beschlossener Aufstellungsbeschluss für einen „Bebauungsplan Karl-Hesselbacher-Straße“ aus dem Jahr 2010 wurde nicht umgesetzt. Foto: Archiv

Baden-Baden, 07.04.2020, Redaktion Zweimal wöchentlich veröffentlicht goodnews4.de eine Serie aus dem Buch «Die Bussi-Bussi-Gesellschaft im Baden-Badener Rathaus». Ein Angebot für die vielen Stunden zu Hause während der Corona-Krise. Das Buch ist 2019 erschienen und wurde sechs Wochen lang in der Kategorie Public Affairs auf Platz 1 als Bestseller in Amazon geführt.

Das Buch beschäftigt sich mit kriminellen Machenschaften bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen. Durch Recherchen und Berichterstattungen von goodnews4.de wurde der sogenannte Leo-Skandal aufgedeckt, der zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und schließlich zu einer Verurteilung eines Bauunternehmers führte, dessen Sohn als Prokurist arbeitete und gleichzeitig Mitglied des Baden-Badener Gemeinderates und des Bauausschusses war. Ihm konnte bisher kein Fehlverhalten nachgewiesen werden. Im Zuge der Berichterstattungen kam es auch zu einem Prozess, wo es vom Landgericht Baden-Baden, den ein Stadtrat der Freien Wähler verlor, obwohl 15 Stadträte von der CDU, SPD, den Grünen und den Freien Wählern eine eidesstaatliche Erklärung für ihn abgaben. Ausnahmslos stellten sich alle diese eidesstaatlichen Erklärungen vor Gericht als fehlerhaft raus.

Verwaltungsverfahren eingestellt


Schlappe für Baden-Badener Rathaus − Landesanstalt für Kommunikation: «Verstoß gegen publizistische Grundsätze konnten wir nicht feststellen»

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Baden-Baden, 28.07.2016, 00:00 Uhr, Bericht: Christian Frietsch Ein durch das Baden-Badener Rathaus ausgelöstes Ermittlungsverfahren gegen goodnews4.de endete mit einer Schlappe für das Rathaus. Die vom Sprecher der Oberbürgermeisterin eingereichte Beschwerde der Rathausspitze bei der zuständigen Stuttgarter Behörde hatte wohl zum Ziel, Sanktionen gegen goodnews4.de auszulösen und jene Leserbriefschreiber mundtot zu machen, die auf eigenen Wunsch aus Gründen des Selbstschutzes unter einem Pseudonym schreiben.

Die Landesanstalt für Kommunikation, LfK, in Stuttgart folgte der Baden-Badener Rathausspitze nicht. In einem gestern eingegangen Schreiben der Behörde heißt es: «Einen Verstoß gegen §54 Abs.2 RStV i.V.m Ziffer 2.6 der publizistischen Grundsätze (Pressekodex) konnten wir im Rahmen unserer Ermittlungen nicht feststellen.» Die Behörde teilte mit, dass das gegen goodnews4.de geführte Verwaltungsverfahren eingestellt wurde.

Hintergrund der Auseinandersetzung ist eine schon monatelang währende Kritik, insbesondere durch Vertreter von CDU und Freien Wähler, FW, an einer angeblich einseitigen Berichterstattung von goodnews4.de insbesondere in Zusammenhang mit der Baupolitik der Stadt. Auch in den beanstandeten Leserbriefen wurde immer wieder Kritik laut wegen der Verflechtungen der Stadt Baden-Baden mit einem Bauträger, mit dem die Stadt eine gemeinsame Gesellschaft gründete, um am Vincentius-Areal gemeinsam Luxuswohnungen zu bauen.

Konkret richteten sich die vom Rathaus ausgelösten Ermittlungen gegen angeblich fingierte Leserbriefe. Bereits am 2. April diesen Jahres hatte der CDU-Stadtrat Klaus Bloedt-Werner die Leserbriefschreiber, die unter einem Pseudonym veröffentlichen, als «anonyme Feiglinge» bezeichnet und bezweifelt, dass «es diese Personen überhaupt gibt».

In einer Stellungnahme von CDU-Fraktionschef Armin Schöpflin von gestern heißt es, dass er nicht beanstande, dass goodnews4.de «die Namen der Pseudonyme nicht preisgeben» würde, «sondern dass Sie Leserbriefe mit solchen Inhalten unter einem Pseudonym veröffentlichen». Aber eben auch diese Möglichkeit eines Pseudonyms gehört zu den Spielregeln der Presse- und Meinungsfreiheit. An welchen konkreten Inhalten die CDU-Fraktion Anstoß nimmt, blieb Armin Schöpflin schuldig.

In einem PDF macht goodnews4.de auf die Spielregeln für Leserbrief-Schreiber aufmerksam und auch darauf, dass goodnews4.de in Ausnahmefällen Leserbriefe auch unter einem Pseudonym veröffentlicht. Die tatsächliche Identität des Verfassers ist goodnews4.de in jedem Fall bekannt.

Bild Spielregeln für Leserbriefe


CDU-Fraktionschef Schöpflin will Stuttgarter Entscheidung zur Meinungsfreiheit nicht akzeptieren − «Ich wiederhole an dieser Stelle, was ich anlässlich meines Protestes gegen diese Internetplattform mitgeteilt habe»

Bild Armin Schöpflin

Baden-Baden, 15.08.2016, 00:00 Uhr, Bericht: Christian Frietsch Auch weiterhin will Armin Schöpflin, Baden-Badener CDU-Fraktionschef, die Entscheidung der Landesanstalt für Kommunikation, LfK, in Stuttgart offensichtlich nicht respektieren. Den CDU-Interview-Boykott gegenüber goodnews4.de erhält der Fraktionschef weiter aufrecht.

In einem am Sonntag veröffentlichten Schreiben an die Medien wird auch deutlich, dass die Baden-Badener CDU-Fraktion selbst entscheiden will, welche Medien in Baden-Baden moralisch akzeptabel sind und welchen die CDU-Fraktion die Erfüllung der journalistischen Grundsätze zugesteht. Nach der Entscheidung der zuständigen Landesbehörde zu Gunsten von goodnews4.de zeigt sich der CDU-Fraktionschef nicht als fairer Verlierer, sondern wendet sich erneut gegen die rechtlich feststehenden Spielregeln: «Ich wiederhole an dieser Stelle, was ich u.a. anlässlich meines Protestes gegen die Veröffentlichung von Leserbriefen unter einem Pseudonym dieser Internetplattform mitgeteilt habe», schreibt Armin Schöpflin und stellt sich mit diesem «Protest» gegen die Landesbehörde in Stuttgart und den in den Ermittlungsergebnissen ausgeführten Rechtsvorschriften des §54 Abs.2 RStV i.V.m Ziffer 2.6 der publizistischen Grundsätze (Pressekodex).

Offenbar sucht die Baden-Badener CDU einen Diskurs zu dieser Frage, der über Baden-Baden hinausgeht und durch den Gang nach Stuttgart zum landespolitischen Thema werden könnte. Warum das gültige Recht in Deutschland die Veröffentlichung eines Leserbriefs unter Pseudonym unter bestimmten Bedingungen erlaubt, hat Armin Schöpflin möglicherweise gar nicht ausreichend bedacht. Es ist der Schutz der Meinungsfreiheit des einzelnen Bürgers vor einer befürchteten Willkür der Mächtigen. Der Bürger selbst entscheidet, ob er dieses Recht im Ausnahmefall in Anspruch nehmen will und nicht eine politische Partei entscheidet darüber. Sollte der Leserbriefschreiber mit seinen Inhalten gegen Gesetze verstoßen, kann er belangt werden, denn es handelt sich eben nicht um «anonyme Feiglinge», wie Klaus Bloedt-Werner, CDU-Parteikollege von Armin Schöpflin, beschreibt, sondern um ein Pseudonym, dessen Identität der jeweiligen Redaktion bekannt ist. Es handelt sich auch um ein rechtstaatlich legitimiertes Recht eines jeden Bürgers. Dies ist auch in der Prävention begründet, falls unmerklich autokratische oder gar totalitäre Strukturen Raum greifen oder individuelle Willkür den öffentlichen Meinungsdiskurs behindern sollten.

Der CDU-Fraktionschef muss sich nicht nur vorwerfen lassen, dass er auf rechtsstattliche Entscheidungen nicht einmal eingeht, wie die Entscheidung aus Stuttgart, auch auf den nun öffentlich bekannten Brief von Oberbürgermeisterin Margret Mergen in Zusammenhang mit dem Onlineportal «FBB-Leaks» reagiert der CDU-Fraktionschef bisher mit keinem Wort.

In dem Schreiben an Armin Schöpflin erläuterte die Oberbürgermeisterin ausführlich die besondere Rolle von Meinungsfreiheit und Pressefreiheit. Dieses Schreiben hat die im Gemeinderat vertretene Fraktion der Freien Bürger für Baden-Baden den Medien am Freitag letzter Woche zur Kenntnis gegeben. Dem Kriterium des öffentlichen Interesses folgend veröffentlichte goodnews4.de dieses Schreiben am Samstag und die dazu ebenfalls verbreitete Erklärung der Freien Bürger für Baden-Baden, FBB. Dies gilt auch für das Schreiben von Armin Schöpflin, das diesem Bericht zu Grunde liegt und als PDF ungekürzt am Ende dieses Berichts angefügt ist.

Armin Schöpflin muss sich weiter vorwerfen lassen, dass er versucht, die Medien gegeneinander auszuspielen, was ihm bei alten Wegbegleitern vielleicht auch gelingt. Nachhaltig wird diese Strategie nicht sein. Dies gilt auch für die Strategie, die FBB im Gemeinderat zu polarisieren. Diese Gruppierung versucht Armin Schöpflin in seinem Schreiben auf den «Immobilienmakler» Martin Ernst zu reduzieren, den er fälschlicherweise als Fraktionschef bezeichnet, und verkennt, dass er einen großen Teil des CDU-Wählerpotentials bei der letzten Kommunalwahl an die FBB verloren hat.

Ärzte, Rechtsanwälte, und so genannte Bildungsbürger sind auf der Reise weg von der Baden-Badener CDU, die einem konkreten, breiten Diskurs über die großen Themen Baupolitik, Stadtbild und Bevölkerungspolitik ausweicht und sich stattdessen über eine fehlende Grenze jenseits der «Gürtellinie» und über stilistische Fehlleistungen beklagt. Diese finden sie in jeder Überspitzung. Dazu könnte man die FBB-Formulierung «Die CDU-Fraktion reagiert wie eine Horde blöder Lemminge: hopp-hopp in den Abgrund» rechnen oder die leidige Metapher von «gleichschalten». Doch die Baden-Badener CDU ist beim Austeilen auch nicht sonderlich zimperlich und emphatisch. Der zügellose CDU-Stadtrat Klaus Bloedt-Werner beschimpft Leserbriefschreiber, die von ihrem Recht Gebrauch machen und unter einem Pseudonym schreiben, als «anonyme Feiglinge» und auch noch nicht so lange her ist es, als der gleiche Stadt- und Ortschaftsrat aus dem Rebland gleich die ganze Partei der Grünen als so überflüssig wie «Hämorrhoiden» bezeichnete. Diese unappetitliche CDU-Wendung liegt zumindest geografisch zweifelsfrei unter der Gürtellinie.

Bild Schreiben von CDU-Stadtrat Armin Schöpflin

Bild Schreiben von CDU-Stadtrat Armin Schöpflin

Bild Schreiben von CDU-Stadtrat Armin Schöpflin

ISBN 9781094779768

PDF Die Bussi-Bussi-Gesellschaft im Baden-Badener Rathaus – Folge 4 – Seite 20-28

Auch wenn Thalia und andere Buchläden geschlossen sind, ist das Buch weiterhin bei Amazon erhältlich.


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