Schule beginnt am Montag

Hier sieben Corona-Regeln vor Schulstart – Gesang verboten – Ungeimpfte Lehrer jeden Tag zum Test – Sport nur im Freien

Hier sieben Corona-Regeln vor Schulstart – Gesang verboten – Ungeimpfte Lehrer jeden Tag zum Test – Sport nur im Freien
Am Montag geht die Schule wieder los – mit neuen Corona-Regeln. Foto: Archiv

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
08.09.2021, 15:45 Uhr



Stuttgart Beschäftigte in Schulen und Kitas, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen sich jeden Tag vor Arbeitsbeginn testen lassen. Der baden-württembergische Sozialminister Manne Lucha erinnerte heute vor dem Schulstart am Montag an die Testpflicht.

Die Gesundheitsministerinnen und -minister der Bundesländer haben sich Anfang dieser Woche auf einfachere Quarantäneregeln in Schulen und Kitas geeinigt. Zu den Corona-Regeln nach den Sommerferien gehört auch, dass Sportunterricht nur draußen und im Klassenverband stattfinden darf.

Hier die sieben wichtigsten Regeln für den Schulstart:

1. In Baden-Württemberg sollen künftig bei einem positiv getesteten Fall in der Klasse alle nicht geimpften und nicht genesenen Schülerinnen und Schüler fünf Tage hintereinander getestet werden.

2. Beschäftigte in Schulen und Kitas, die nicht immunisiert (geimpft oder genesen) sind, müssen sich jeden Tag vor Arbeitsbeginn testen.

3. Das infizierte Kita-Kind bzw. die betroffene Schülerin oder der Schüler wird unverzüglich für 14 Tage in häusliche Absonderung geschickt.

4. Die jeweilige Schulklasse bleibt in dieser Zeit, etwa in den Pausen, im Klassenverband beisammen und mischt sich nicht mit anderen Klassen.

5. Sportunterricht findet nur draußen und im Klassenverband statt.

6. Im Musikunterricht muss während dieser Zeit auf Gesang und das Nutzen von Blasinstrumenten verzichtet werden.

7. Sobald gleichzeitig 20 Prozent der Schülerinnen und Schüler einer Klasse innerhalb von 10 Tagen Infektionen aufweisen – und damit eine hohe Infektionsdynamik vorliegt – prüft das örtliche Gesundheitsamt, für welche Schülerinnen und Schüler bzw. ob für die gesamte Klasse Quarantäne angeordnet wird. Diese Regelung gilt analog auch für die Kindertageseinrichtungen.

«Mit verstärkten Tests als Alternative zur Quarantäne erhöhen wir die Sicherheit und ermöglichen verlässlichen Schulunterricht in Präsenz», wird Gesundheitsminister Manne Lucha in einer Erklärung seines Ministeriums zitiert. «Es geht um eine herausfordernde Abwägung zwischen dem Recht auf Bildung, dem Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen und der Sicherheit vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus. Quarantäne und Isolation sind gerade für viele Familien mit Kindern eine enorme psychosoziale Belastung. Unsere auch von führenden Kinder- und Jugendmedizinern empfohlene und von wissenschaftlichen Untersuchungen unterfütterte gezielte Quarantäneregelung ist – verbunden mit einem engmaschigen Testkonzept – infektiologisch sinnvoll und praktikabel. Daneben gilt natürlich auch weiterhin, dass sich alle Menschen, für die eine Impfempfehlung vorliegt, im Interesse der Kinder und Jugendlichen bitte unbedingt impfen lassen sollten.»

 

«Wir wollen im kommenden Schuljahr so viel Präsenzunterricht anbieten wie möglich», wird Kultusministerin Theresa Schopper in der Erklärung zitiert. «Unser Ziel ist klar: Schülerinnen und Schüler konsequent schützen und gleichzeitig soweit es geht die Teilnahme am Präsenzunterricht ermöglichen. Mit den getroffenen Regelungen haben wir hier ein ausgewogenes Verhältnis geschaffen: Durch den Verzicht auf Quarantänezeiten verhindern wir für die Schülerinnen und Schüler belastende Tage in Isolation. Andererseits haben wir durch das strenge Testregime nach einer Infektion eine Absicherung, die auch wissenschaftlich hinterlegt ist.»

Tägliche Tests könnten an Schulen eine gleichwertige Alternative zur Quarantäne sein und eine Zunahme der Infektionen verringern. Darauf deuteten laut Gesundheitsministerium erste Studien, etwa der Universität Oxford, hin. Quarantäneanordnungen sollen von den Gesundheitsämtern «grundsätzlich mit Augenmaß erlassen» und seien abhängig von der Einhaltung der allgemeinen Hygienemaßnahmen und Regelungen zum Tragen medizinischer Schutzmasken. Geimpfte und genesene Personen ohne Symptome sind von Quarantäneanordnungen grundsätzlich ausgenommen. Sollten geimpfte oder genesene Personen aber unsicher sein, so ist ein Test ebenfalls möglich, heißt es aus dem Sozialministerium.


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