Verschärfende Maßnahmen erwartet

Kretschmann ab 18.30 Uhr live in goodnews4.de zu Corona-Maßnahmen – Hier die Übersicht aus der Beschlussvorlage

Kretschmann ab 18.30 Uhr live in goodnews4.de zu Corona-Maßnahmen – Hier die Übersicht aus der Beschlussvorlage
Heute Abend will Ministerpräsident Winfried Kretschmann Stellung zur aktuellen Lage in der Corona-Pandemie und zu den Ergebnissen der Konferenz nehmen. Foto: Archiv

Bild Reyhan Celik Bericht von Reyhan Cifci
18.11.2021, 16:00 Uhr



Stuttgart Aus dem Beschlussentwurf gehen die Maßnahmen hervor, die heute in der Bund-Länder-Konferenz beschlossen werden sollen. Dazu gehört eine deutschlandweite 2G-Regelung in vielen Bereichen und auch eine 3G-Regelung im öffentlichen Nahverkehr.

Das Auslaufen des Status der «epidemischen Notlage nationaler Tragweite» erfordert jedoch eine neue Rechtsgrundlage für Maßnahmen, um auf die aktuelle Coronalage zu reagieren. Im Bundestag wurden heute die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes mit der Mehrheit von SPD, Grünen, FDP – den Stimmen der Ampel-Parteien – beschlossen. Zustimmen muss noch der Bundesrat.

Nach der Videokonferenz der Ministerpräsidenten der Länder mit Bundeskanzlerin Angela Merkel ist ab 18.30 Uhr ein Statement von Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann angekündigt. Erfahrungsgemäß kann sich der Beginn verzögern. In dem Statement will der Ministerpräsident Stellung zur aktuellen Lage in der Corona-Pandemie und zu den Ergebnissen der Konferenz nehmen. goodnews4.de überträgt das Statement im Livestream.

Die Regelungen des Beschlussentwurfs im Überblick:

• Flächendeckend 2G: Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen, «:körpernahe Dienstleistungen» sowie der Zutritt zu Restaurants, Bars und Hotels soll auf Geimpfte und Genesene beschränkt werden. Kinder und Personen, die sich nicht impfen lassen können, sind von dieser Regelung ausgenommen.

• Öffentlicher Personenverkehr und Züge des Regional- und Fernverkehrs: 3G-Regelung zusätzlich zur derzeit geltenden Maskenpflicht. Fahrgäste, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen einen aktuellen negativen Corona-Schnelltest vorweisen können.

• Arbeitsplatz: 3G-Regelung. Täglich sollen Nachweise aktueller negativer Tests kontrolliert und dokumentiert werden. Mindestens zweimal pro Woche sollen Arbeitgeber den Arbeitnehmern eine kostenlose Testmöglichkeit und, wo keine betrieblichen Gründe dagegensprechen, die Möglichkeit zum Arbeiten im Homeoffice anbieten.

• Booster-Impfung: Alle sollen circa sechs Monate nach ihrer zweiten Impfung das Angebot einer Drittimpfung erhalten. Volljährige sollen dazu gezielt zur Booster-Impfung angeschrieben und eingeladen werden.

• Alten- und Pflegeheim: Alle Mitarbeiter und Besucher sollen täglich eine negative Testbescheinigung vorweisen. Auch Geimpfte Mitarbeiter sollen dies dreimal pro Woche tun. In dem Fall sollen Selbsttests erlaubt werden.

• Hospitalisierungsrate: Wenn die Hospitalisierungsrate eine im Entwurf noch nicht bezifferte Zahl überschreitet, kann die 2G-Regel nochmal verschärft werden. Dann sollen auch Geimpfte und Genese beim Betreten von Diskotheken, Clubs oder Bars zusätzlich noch einen negativen Corona-Test vorweisen können. Generell können die Landesregierungen in «Hotspots» im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes weitere Maßnahmen ergreifen.

• Kostenlose Bürgertests Die kostenlosen Bürgertests sollen weiterhin als Instrument im Kampf gegen die Corona-Pandemie eingesetzt und die Kosten vom Bund getragen werden.

PDF Beschlussvorlage Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 18. November 2021




Reyhan Cifci ist Redakteurin bei goodnews4.de. Sie wohnt in Baden-Oos und kennt sich dort gut aus, aber selbstverständlich auch in den anderen Baden-Badener Stadt- und Ortsteilen. Über Post freut sie sich auch unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


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