Nach Corona-Beratung von Bund und Länder
Kretschmann ab 19.00 Uhr live in goodnews4.de – Statement zu Lockdown-Verlängerung – PDF mit Beschlussvorschlägen hier
Bericht von Nadja Milke
10.02.2021, 18:20 Uhr
Baden-Baden/Stuttgart Nach der Videokonferenz der Ministerpräsidenten der Länder mit Bundeskanzlerin Angela Merkel ist ab 19.00 Uhr ein Statement von Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann angekündigt. Erfahrungsgemäß kann sich das Statement aber auch bis in den späten Abend verzögern. goodnews4.de überträgt das Statement im Livestream.
In der Videokonferenz mit der Bundeskanzlerin haben die Ministerpräsidenten unter anderem über eine Verlängerung des Lockdowns bis zum 14. März beraten.
Auszüge aus der 16 Punkte umfassenden Beschlussvorlage für die Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder, Entwurf Stand: 10. Februar 2021, 7.40 Uhr:
«Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre Landesverordnungen entsprechend anpassen und bis zum 14. März 2021 verlängern.»
«Private Zusammenkünfte sind weiterhin nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Dabei trägt es erheblich zur Reduzierung des Infektionsrisikos bei, 3 wenn die Zahl der Haushalte, aus der die weiteren Personen kommen, möglichst konstant und möglichst klein gehalten wird («social bubble»).»
«Nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – sind weiterhin zu unterlassen. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge.»
«Um Bildung und Zukunft unserer Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten, haben Öffnungen im Betreuungs- und Bildungsbereich daher Priorität. Dieser Bereich soll daher als erster schrittweise wieder geöffnet werden. Medizinische Masken, Lüften und Hygienemaßnahmen werden dabei weiterhin nötig sein. Vermehrt sollen auch Schnelltests den sicheren Unterricht ermöglichen und Infektionsrisiken minimieren. Die Länder entscheiden im Rahmen ihrer Kultushoheit über die schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht und die Ausweitung des Angebots der Kindertagesbetreuung. Sie werden gleichzeitig ihre Anstrengungen vergrößern, die Digitalisierung des Lernens zu befördern, um Teilungsunterricht und das schrittweise Hochfahren zu flankieren. »
«Friseurbetriebe können unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts mit Reservierungen sowie unter Nutzung medizinischer Masken den Betrieb ab 1. März 2021 wieder aufnehmen. »
«Ob und wann der nächste Öffnungsschritt erfolgen kann, soll im Rahmen der gemeinsamen Besprechung am 10. März im Lichte der Entwicklung der Infektionszahlen entschieden werden. ALTERNATIVE: Der nächste Öffnungsschritt soll bei einer stabilen deutschlandweiten 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner erfolgen. Dieser nächste Öffnungsschritt soll die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 20 qm umfassen, die Öffnung von Museen und Galerien sowie die Öffnung der noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe umfassen.»
«Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fordern Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf, die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung konsequent anzuwenden und durch großzügige Homeoffice-Lösungen mit stark reduziertem Präsenzpersonal umzusetzen oder ihre Büros ganz geschlossen zu halten und bitten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, das Angebot zu nutzen. Wo Homeoffice nicht möglich ist, sollen immer dann, wenn sich mehrere Personen in einem Raum aufhalten, medizinische Masken getragen werden»
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