Corona-Maßnahmen ab 3. April

Kretschmann warnt vor Exit-Strategie – 6-Punkte-Warnung aus Stuttgart – „Die Pandemie ist noch nicht zu Ende“

Kretschmann warnt vor Exit-Strategie – 6-Punkte-Warnung aus Stuttgart – „Die Pandemie ist noch nicht zu Ende“
Winfried Kretschmann, Ministerpräsident von Baden-Württemberg. Foto: Archiv

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
29.03.2022, 11:50 Uhr



Stuttgart Winfried Kretschmann sieht die ab 3. April geltende Exit-Strategie der Bundesregierung kritisch und steuert dagegen. Die derzeit gültige Hotspot-Regelung genüge den Anforderungen nicht, die sich aus der Corona-Lage ergeben würden.

Die Landesregierung setz sich deshalb weiterhin bei der Bundesregierung für eine Nachbesserung des Infektionsschutzgesetzes ein. Gestern war die baden-württembergische Landesregierung mit einem Antrag in der Konferenz der Gesundheitsministerinnen und -minister von Bund und Ländern gescheitert, Corona-Regeln wie 3G und Maskenpflicht um vier Wochen zu verlängern. In der heutigen Sitzung des Koalitionsausschusses haben Grüne und CDU die Eckpunkte der weiteren Corona-Strategie festgelegt. An erster Stelle stehe das Ziel, die Bevölkerung bestmöglich zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden, heißt es aus dem Staatsministerium in Stuttgart. Ab 2. April gelten laut Infektionsschutzgesetz nur noch Maskenpflicht in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und im ÖPNV, 3G- beziehungsweise 2G-Regelungen entfallen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann erklärte dazu heute in Stuttgart: «Die Corona-Lage ist nach wie vor angespannt, die Pandemie verändert sich, aber sie ist nicht vorüber. Leider sind die Handlungsspielräume der Länder deutlich zusammengestutzt. Wir können nur noch mit einem sehr begrenzten Instrumentarium arbeiten. Umso wichtiger wird es in den kommen Wochen und Monaten sein, dass wir ergänzend zu den Basisschutzmaßnahmen auch aus Eigenverantwortung weiter Masken in sensiblen Bereichen, vor allem in Innenräumen, tragen. Dazu rufe ich ausdrücklich auf. Damit schützen wir nicht nur die eigene Gesundheit, sondern zeigen auch Solidarität in der Gemeinschaft.»

Die Erklärung der Landesregierung Baden-Württemberg zu den «Eckpunkten für die Corona-Strategie» im Wortlaut:

Corona-Management der baden-württembergischen Landesregierung und der Koalition von Bündnis 90/DIE GRÜNEN und CDU: jetzt und in der Perspektive

1. Die Pandemie ist noch nicht zu Ende. Die Inzidenzwerte sind auf einem historischen Hoch, die Situation in den Krankenhäusern und die Auswirkungen auf das Gesundheitssystem sind aber derzeit stabil. Wir befinden uns mitten in der fünften Welle der COVID-19-Pandemie. Aktuell dominiert die Omikron-Subvariante BA.

2. Erst mit dem Ende der winterlichen Atemwegsinfektionssaison (Ende April 2022) und steigenden Temperaturen ist mit einem saisonalen Rückgang der Corona-Infektionen zu rechnen. Wichtig ist deshalb eine mittel- bis langfristige Konzeption im Umgang mit dem Infektionsgeschehen, die auch diese Saisonalität berücksichtigt. Die Landesregierung und die Koalition bekräftigen ihren bisherigen Kurs der Vorsicht und der Umsicht und danken dem Landesgesundheitsminister und seinem Haus für seine umsichtige, vorausschauende und lageangepasste Arbeit in der Pandemie. Wir werden auch zukünftig lageorientiert und entlang der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse auf das sich stetig verändernde Infektionsgeschehen reagieren. Die Landesregierung und Koalition sind entschlossen, die Bevölkerung weiterhin bestmöglich zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Voraussetzung für ein schnelles, zielgenaues und angemessenes Handeln ist insbesondere, dass die Länder von der Bundesregierung und dem Bundestag einen ausreichenden und rechtssicher anwendbaren Instrumentenkasten erhalten. Die derzeit gültige Hotspot-Regelung genügt diesen Anforderungen nicht. Die Landesregierung setzt sich deshalb weiterhin bei der Bundesregierung für eine Nachbesserung des Infektionsschutzgesetzes ein.

3. Nach Auslaufen der Übergangsregelung im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes wird das Land die Maßnahmen nutzen, die das Infektionsschutzgesetz den Ländern im Rahmen des Basisschutzes noch zur Verfügung stellt. Darüber hinaus wird das Land unterhalb der Verordnungsebene Verlegungsmöglichkeiten unter Nutzung des weiterzuführenden Covid-19-Resource-Board, Arbeitsquarantäne, die Verlagerung von Personal zwischen Standorten und den Einsatz von externem Personal nutzen, um regionale Überlastungen von Gesundheitseinrichtungen zu vermeiden.

4. Bereits heute müssen auch die konzeptionellen Grundlagen für das weitere Vorgehen nach Abflauen der fünften Welle gelegt werden. Eine bundesweit abgestimmte, mittelfristige Weiterentwicklung des Corona-Managements, die weiterhin bestmöglich lageangepasstes Handeln nach Ende der Atemwegsinfektionssaison ermöglicht, ist – insbesondere mit Blick auf die Überwachung des Infektionsgeschehens, einen einheitlichen Rahmen für die Absonderung sowie die Teststrategie – notwendig. Dazu wird das Sozialministerium die relevanten Akteure im Rahmen einer Experten-Anhörung einbinden.

5. Vorsorge für den nächsten Herbst – Strategie laufend an zyklisches Geschehen anpassen: Mit Blick auf den kommenden Herbst werden Coronavirus-Infektionen in der Atemwegsinfektions[1]saison wieder verstärkt auftreten. Ein möglichst umfassender Impfschutz der Bevölkerung wird entscheidend sein, um die Krankheitslast zu begrenzen. Derzeit ist die Impflücke in der Bevölkerung noch zu groß. Das Impfangebot soll möglichst vom Regelsystem getragen werden. Das Land bereitet für den Herbst 2022 vorsorglich Strukturen vor, um wenn nötig dieses Regelsystem so zu unterstützen, dass bei Bedarf die zeitnahe Impfung der Bevölkerung in Baden-Württemberg gewährleistet ist. Der Bund muss zusätzlich den kassenärztlichen Sicherstellungsauftrag auf Corona-Impfungen ausweiten und gute Bedingungen für neue Akteure wie Apotheken oder Zahnärzte und Veterinärärzte schaffen.

6. Die Koalitionspartner weisen erneut auf ihre Verständigung vom 10. Februar 2022 hin und unterstützen die einrichtungsbezogene Impfpflicht, als Baustein hin zu einer allgemeinen Impfpflicht, um im Herbst und Winter sicher erneute Einschränkungen vermeiden zu können. 7. Die Landesregierung wird beim Bund auf die Schaffung eines bundeseinheitlichen Rahmens für das Corona-Management hinwirken und weiterhin in der eigenen Landeszuständigkeit verlässlich und konsequent handeln.




Nadja Milke ist Redakteurin bei goodnews4.de und Mitglied der Landespressekonferenz Baden-Württemberg. Sie wohnt in der Baden-Badener Innenstadt und kennt sich dort gut aus, aber selbstverständlich auch in den anderen Baden-Badener Stadt- und Ortsteilen. Über Post freut sie sich: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


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