Bund und Land gleichen Steuerverluste aus

Land zahlt Kommunen zusätzlich 517 Millionen Euro als Liquiditätshilfe – Gewerbesteuerverluste kompensieren

Land zahlt Kommunen zusätzlich 517 Millionen Euro als Liquiditätshilfe – Gewerbesteuerverluste kompensieren
Der Stadt Baden-Baden wird durch die Corona-Krise voraussichtlich 11 Millionen Euro weniger Mehrwertsteuer einnehmen. Foto: Archiv

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
10.06.2020, 00:00 Uhr



Baden-Baden/Stuttgart 42 Millionen Euro wird das Defizit der Stadt Baden-Baden am Ende des Jahres 2020 voraussichtlich betragen. 22 Millionen Euro werden dann auf das Konto der Corona-Pandemie gehen. Der Gemeinderat soll deshalb in seiner Sitzung am 29. Juni eine Haushaltssperre beschließen. goodnews4.de berichtet heute.

Gestern hat die Landesregierung hat gestern beschlossen, den Kommunen in Baden-Württemberg über den kommunalen Finanzausgleich und die kommunale Investitionspauschale insgesamt 517 Millionen Euro mehr zu überweisen als nach der aktuellen Steuerschätzung vorgesehen wäre. Damit überweise das Land den Betrag an die Kommunen, wie er im Haushalt 2020 vorgesehen war, heißt es in einer Erklärung des Finanzministeriums. Er werde nicht entsprechend der aktuellen Steuerschätzung reduziert.

Nach der Mai-Steuerschätzung müssen Gemeinden, Kreise und Städte in Baden-Württemberg in diesem Jahr mit einem Einbruch der Steuereinnahmen um rund 3,6 Milliarden Euro rechnen. Vor allem die Einnahmen aus der Gewerbesteuer fallen demnach deutlich niedriger aus als bislang angenommen – der Prognose zufolge um 1,88 Milliarden Euro. In Baden-Baden schlägt der Rückgang der Gewerbesteuereinnahme nach aktueller Schätzung mit 11 Millionen Euro zu Buche. goodnews4.de berichtete. Die Regierungskoalition im Bund hatte letzte Woche angekündigt, wegfallende Gewerbesteuereinnahmen zur Hälfte zu kompensieren. Die Länder sollen die andere Hälfte übernehmen.

Mit rund 40 Prozent stammt der größte Teil der kommunalen Einnahmen aus Steuern. Dazu gehören eigene Steuern wie die Gewerbe- und die Grundsteuer, hinzu kommen Gemeinschaftssteuern wie die Einkommensteuer. Knapp 40 Prozent der Einnahmen fließen als Finanzzuweisungen vor allem nach dem Finanzausgleichsgesetz. Etwa 20 Prozent kommen etwa aus Gebühren und Beiträgen. Die Finanzzuweisungen des Landes an die Kommunen erfolgen in vier Teilzahlungen pro Jahr – zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember eines Jahres. In ihrer Höhe richten sie sich in der Regel nach der jeweils aktuellen Steuerschätzung.


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