Neue Allgemeinverfügung

Maskenpflicht ab morgen 8 Uhr – Baden-Badener Innenstadt betroffen – Karte mit Straßen und Plätzen hier

Maskenpflicht ab morgen 8 Uhr – Baden-Badener Innenstadt betroffen – Karte mit Straßen und Plätzen hier
Ab morgen gilt in Teilen der Baden-Badener Innenstadt von 8 bis 21 Uhr Maskenpflicht. Foto: Archiv

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
23.03.2021, 17:40 Uhr



Baden-Baden «Ob die Regionalisierung bleibt ober landesweit kommt, kann ich leider nicht sagen», erklärte Ministerpräsident Winfried Kretschmann heute Mittag in der Regierungspressekonferenz in Stuttgart. So sind die Details der geänderten Corona-Regeln für Ostern noch unklar. goodnews4.de berichtete. Anders eine Entscheidung für Baden-Baden aus dem Gesundheitsamt.

Schon morgen früh um 8.00 Uhr tritt in Baden-Baden eine Maskenpflicht in Kraft. «Das Gesundheitsamt des Landkreises Rastatt hat in Abstimmung mit der Stadt Baden-Baden für Teile der Innenstadt eine Maskenpflicht zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus erlassen», erklärte die Behörde heute Nachmittag. Die entsprechenden Bereiche sind auf der Karte am Ende dieses Berichts gekennzeichnet. Die Maskenpflicht tritt morgen, Mittwoch, 24. März, für den täglichen Zeitraum von 8 bis 21 Uhr in Kraft und ist befristet bis zum 17. April. Die Allgemeinverfügung tritt außer Kraft, sofern die sogenannte 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner bezogen auf den Stadtkreis Baden-Baden in sieben aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Wert von 50 liegt.

Im Stadtkreis Baden-Baden sind die Fallzahlen so stark angestiegen, dass laut Lagebericht des Landesgesundheitsamtes vom 18. März bis zum 20. März die 7-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner drei Tage in Folge überschritten wurde. Am Montag lag der 7-Tages-Inzidenz für Baden-Baden bei 125,0 und damit über dem Landesdurchschnitt. goodnews4.de berichtet täglich über die aktuellen Zahlen.

«Der mit der Maskenpflicht einhergehende Grundrechtseingriff ist in Ansehung des Infektionsschutzes und der jeweiligen Interessen nach Meinung des Landratsamtes verhältnismäßig. Die Anordnung ist geeignet, um das Ziel, die Aus- und Weiterverbreitung von COVID-19 zu verlangsamen und die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, zu erreichen. Weniger belastende Maßnahmen, die ebenso wirksam sind, sind nach Ansicht der Behörde nicht ersichtlich», heißt es in der Mitteilung des Landratsamtes. Die Belastung durch das Tragen einer Maske sei von relativ geringer Intensität, heißt es weiter. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bedeute – insbesondere unter Berücksichtigung der Ausnahmen – keine erhebliche Beeinträchtigung, ist das Landratsamt der Auffassung.


Plan zum Gültigkeitsbereich der Maskenpflichtzone im Stadtgebiet Baden-Baden
Quelle: Landratsamt Rastatt

Bild Maskenpflicht Baden-Baden


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