Mund- und Nasenschutz wird Pflicht

Maskenpflicht in Baden-Württemberg ab Montag – Notfalls auch Schal als Mundschutz erlaubt

Bild Christian Frietsch Bericht von Christian Frietsch
21.04.2020, 12:30 Uhr



Baden-Baden/Stuttgart In seiner Regierungspressekonferenz heute Mittag gab Ministerpräsident Kretschmann bekannt, dass in Baden-Württemberg ab Montag, 27. April, eine Maskenpflicht gilt. Polizei und Bedienstete des ÖNPV sollen die Maßnahme kontrollieren.

«Meine Landesregierung hat heute beschlossen, dass wir ab dem 27. April eine Pflicht einführen, beim Einkaufen und im öffentlichen Personenverkehr Mund und Nase zu bedecken, denn eine Bedeckung von Mund und Nase kann helfen, die Verbreitung des Virus zu bremsen. (…) Ich war schon sehr lange dafür, das zu machen, aber in der Ministerpräsidentenkonferenz hatte man sich eben auf eine Empfehlung geeinigt,» erklärt Ministerpräsident Kretschmann.

Mit dem Mundschutz sei kein medizinischer Mundschutz gemeint, sondern eine einfache Mund- und Nasenbedeckung. Das könne man Notfalls selber machen oder ein Schaal benutzen.


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