Gesetz gegen spekulativen Leerstand
Maßnahmen gegen leerstehende Villen – Idee aus Hessen: 500.000 Euro Bußgeld

Baden-Baden, 02.04.2025, Bericht: Redaktion Großartige Villen prägen das Bild von Baden-Baden, doch ein lebendiges Leben geht von den einst von vitalen Unternehmern, Künstlern und Familien bewohnten Villen nicht mehr aus.
Oft zum Spekulationsobjekt verkommen sind viele Villen rund um den Annaberg und die Kaiser-Wilhelm-Straße auf der anderen Seite der Stadt zu Geisterhäusern geworden. Dazwischen unansehnliche Betonklötze, die in den letzten beiden Jahrzehnten große, angeblich wertvolle Wohnungsflächen generieren sollten. Die alten Villen sind glücklicherweise durch den Denkmalschutz vor dem Abriss geschützt.
Dem Leerstand will nun das Land Hessen den Kampf ansagen. Die Landesregierung in Wiesbaden will mit einem neuen Gesetz gegen einen spekulativen Leerstand von Wohnraum und einem darin vorgesehenen Bußgeld von bis zu 500.000 Euro reagieren, wenn der Leerstand in Städten mit einem angespannten Wohnungsmarkt ohne Genehmigung der Gemeinde länger als sechs Monate anhält. Nur in Ausnahmefällen soll der Leerstand für längere Zeit ermöglicht werden.
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