Revision nicht erfolgreich
Mörder aus Bühlertal ohne Erfolg beim BGH – Urteil rechtskräftig
Bericht von Nadja Milke
04.02.2021, 21:00 Uhr
Baden-Baden/Bühlertal Der Bundesgerichtshof, BGH, verwirft die Revision des wegen Mordes verurteilten Angeklagten aus Bühlertal. Der nun rechtskräftig Verurteilte hat nach der Überzeugung des Gerichtes eine ehemalige Freundin erwürgt.
Der BGH in Karlsruhe hat mit Beschluss vom 27. Januar 2021 die Revision des Angeklagten gemäß § 349 Abs. 2 StPO als offensichtlich unbegründet verworfen. Das hat die Staatsanwaltschaft Baden-Baden heute mitgeteilt. Das Urteil des Landgerichts Baden-Baden vom 19. Juni 2020 ist damit rechtskräftig, durch das der Angeklagte wegen eines am 24. September 2019 in seiner Wohnung in Bühlertal an seiner 20-jährigen Ex-Freundin begangenen Heimtückemordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt wurde.
Zurück zur Startseite und zu den weiteren aktuellen Meldungen.
goodnews4Baden-Baden Breaking News kostenlos abonnieren!
Jeden Tag sendet goodnews4.de die wichtigste Nachricht als News-E-Mail.
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Die wichtigsten Nachrichten-Headlines von goodnews4 kostenlos als Push-Nachricht direkt auf das Smartphone mit der goodnews4.deApp.
goodnews4App im Play Store unter play.google.com.