Neue Corona-Verordnung

Neue Corona-Regeln ab Montag – Obergrenze für Treffen auch für Geimpfte und Genesene – Ansammlungs- und Verweilverbot an Silvester

Neue Corona-Regeln ab Montag – Obergrenze für Treffen auch für Geimpfte und Genesene – Ansammlungs- und Verweilverbot an Silvester
Ab Montag gelten neue Corona-Regeln mit Kontakteinschränkungen auch für Immunisierte. Quelle: Landesregierung Baden-Württemberg

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
17.12.2021, 14:10 Uhr



Stuttgart Mit Beginn der Weihnachtswoche gelten ab Montag neue Corona-Regeln in Baden-Württemberg. Die Landesregierung hat heute die Corona-Verordnung angepasst. Dies teilte das Sozialministerium heute Nachmittag mit.

In der derzeitigen Alarmstufe II gelten damit künftig auch Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene. Diese dürfen sich mit maximal 50 Personen im Innenraum oder mit maximal 200 Personen im Freien treffen, sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, gilt eine Beschränkung auf einen Haushalt und eine Person eines weiteren Haushalts. Auch das bereits angekündigte «Ansammlungs- und Verweilverbot an Silvester» wird mit der neuen Verordnung umgesetzt. Die Regelungen gelten für die Amlarmstufe II, die seit 24. November in Baden-Württemberg in Kraft ist. Damit setzt das Land einen Beschluss der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit dem Bund um.

Die wichtigsten Anpassungen im Überblick:

• Kontaktbeschränkungen: In der Alarmstufe II gilt, dass Treffen mit ausschließlich geimpften oder genesenen Personen mit 50 Personen (im Innenraum) bzw. mit 200 Personen (im Freien) gestattet sind.
− Soweit eine nicht-geimpfte oder nicht-genesene Person teilnimmt, gilt eine Beschränkung auf einen Haushalt und eine Person eines weiteren Haushalts. − Personen unter 18 Jahren bleiben bei der Ermittlung der zulässigen Personenzahl und Haushalte unberücksichtigt.

• Private Zusammenkünfte von nicht-geimpften oder nicht-genesenen Personen sind in der Alarmstufe II nur mit den Angehörigen eines Haushalts sowie einer weiteren Person zulässig. Personen unter 18 Jahren zählen nicht dazu.

• Ansammlungs- und Verweilverbot von Gruppen von mehr als zehn Personen zu Silvester auf festgelegten öffentlichen Plätzen.

• Messen werden in der Alarmstufe II untersagt.

• Zutritt zu kommunalen Verwaltungen: In den Alarmstufen ist für nicht-immunisierte Besucherinnen und Besucher (nicht geimpft bzw. nicht genesen) die Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises erforderlich. Diese Regelung gilt erst ab dem 1. Januar 2022, die Behörden können Ausnahmen vorsehen.

• In § 17 Abs. 2 der Corona-Verordnung wird für die Inanspruchnahme von Physio- und Ergotherapie, Geburtshilfe, Logopädie und Podologie sowie medizinischer Fußpflege und ähnlichen gesundheitsbezogenen Dienstleistungen die Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises geregelt.

Die Corona-Verordnung gilt zunächst bis zum 17. Januar 2022, wird aber fortlaufend auf den Prüfstand gestellt und an das aktuelle Infektionsgeschehen angepasst.

PDF Corona-Regeln auf einen Blick

 

Basisstufe: Zahlen und Grenzwerte der Warn- oder Alarmstufen landesweit nicht erreicht oder überschritten.

Warnstufe: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet 1,5 oder ab 250 COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen.

Alarmstufe: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet 3 oder ab 390 COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen.

Alarmstufe II: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet 6 oder ab 450 COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen.




Nadja Milke ist Redakteurin bei goodnews4.de und Mitglied der Landespressekonferenz Baden-Württemberg. Sie wohnt in der Baden-Badener Innenstadt und kennt sich dort gut aus, aber selbstverständlich auch in den anderen Baden-Badener Stadt- und Ortsteilen. Über Post freut sie sich auch unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Zurück zur Startseite und zu den weiteren aktuellen Meldungen.