"Um aktuelle Welle schnell zu brechen"

Neue Corona-Regeln hier – Kontaktbeschränkungen entfallen ab morgen – Maskenpflicht bleibt bis 2. April

Neue Corona-Regeln hier – Kontaktbeschränkungen entfallen ab morgen – Maskenpflicht bleibt bis 2. April
Die Maskenpflicht in Baden-Württemberg bleibt vorerst bestehen. Foto: Archiv

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
18.03.2022, 18:50 Uhr



Stuttgart Die baden-württembergische Landesregierung hat die Corona-Verordnung grundlegend überarbeitet, da das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes die bisherigen Corona-Maßnahmen auf wenige Basismaßnahmen zurückfährt. Das Staatsministerium teilte heute mit, dass die Verordnung morgen, am Samstag, den 19. März, in Kraft tritt.

Mit Blick auf die derzeit hohen Inzidenzen nutze die Landesregierung die im Gesetz vorgesehene Übergangsregel, «die zumindest bis zum 2. April 2022 ergänzende Schutz- Maßnahmen ermöglicht», heißt es weiter in der Mitteilung. So folgt Baden-Württemberg dem Kurs der Bundesregierung nicht und möchte die maximal bis zum 2. April eingeräumte Übergangsfrist nutzen und zumindest teilweise aktuell geltende Schutzregeln aufrechterhalten. Trotz hoher Infektionszahlen hatte der Bundestag ein geändertes Infektionsschutzgesetz mit dem Wegfall der meisten bundesweiten Corona-Schutzregeln beschlossen.

«Das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes passt nicht zur derzeitigen Corona-Lage», wird Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Grüne, in der Mitteilung aus seinem Ministerium zitiert. «Ja, das Virus hat sein Gesicht verändert. Aber die Pandemie ist mitnichten vorbei. Und mitten in diese erneute Welle kommt jetzt ein neues Infektionsschutzgesetz, das fast keine grundlegenden Schutzmaßnahmen mehr vorsieht, und das den Ländern einen völlig unzureichenden Instrumentenkasten an die Hand gibt. Wir haben deshalb entschieden, die Maskenpflicht und die geltenden Zugangsbeschränkungen nach der 3 G bzw. 2 G+ Regel bis zum 2. April zu verlängern, um zumindest die aktuelle Welle möglichst schnell zu brechen.»

 

Die wesentlichen Punkte der neuen Verordnung:
Quelle: Staatsministerium Baden-Württemberg

• Das bisherige Stufensystem in der Corona-Verordnung (Basis-, Warn- und Alarmstufe) entfällt.

• Kapazitätsbeschränkungen sowie Kontaktbeschränkungen sind ab Samstag ebenfalls nicht mehr Teil der Verordnung (da im künftigen IfSG nicht mehr vorgesehen).

• Die allgemeine Maskenpflicht bleibt auf Grundlage der Übergangsfrist bis 2. April bestehen: Das gilt insbesondere für die FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen und im öffentlichen Nahverkehr für Personen über 18 Jahre. Im Freien reicht eine medizinische Maske, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Auch an Schulen gilt weiterhin die Maskenpflicht.

• Ebenfalls Teil der Übergangsregel sind weiterhin Test(nachweis)pflichten, das heißt:

unverändert 3G bei öffentlichen Veranstaltungen, beim Betrieb von Kultur-, Freizeit- und sonstigen Einrichtungen, bei Messen und Ausstellungen, bei Angeboten außerschulischer und beruflicher Bildung, in der Gastronomie und Beherbergung sowie bei körpernahen Dienstleistungen usw.

2G mit zusätzlichem Test in Diskotheken, Clubs.

• Auch die Regeln betreffend die Pflichten zur Erstellung von Hygienekonzepten bleiben – wie gehabt – bestehen (z. B. bei öffentlichen Veranstaltungen und in Diskotheken und Clubs).

• Die Testpflicht an Schulen (zwei Mal pro Woche), in Krankenhäusern oder in Pflegeeinrichtungen wird fortgeführt. Die allgemeine Abstandsempfehlung (1,5 Meter) bleibt erhalten.




Nadja Milke ist Redakteurin bei goodnews4.de und Mitglied der Landespressekonferenz Baden-Württemberg. Sie wohnt in der Baden-Badener Innenstadt und kennt sich dort gut aus, aber selbstverständlich auch in den anderen Baden-Badener Stadt- und Ortsteilen. Über Post freut sie sich auch unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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