Gültig ab Montag

Neue Corona-Verordnung mit vier Stufen – Weitgehende Normalisierung des Lebens ab Montag – Baden-Baden in Stufe 2

Neue Corona-Verordnung mit vier Stufen – Weitgehende Normalisierung des Lebens ab Montag – Baden-Baden in Stufe 2
Für die Gastronomie gibt es ab Montag keine Beschränkung mehr bis zu einem Inzidenz-Wert von 35.

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
25.06.2021, 22:45 Uhr



Baden-Baden/Stuttgart Seit März 2020 dauert die Corona-Pandemie. Heute Abend veröffentlichte die Landesregierung die neue Corona-Verordnung, die eine weitgehende Normalisierung des Lebens wieder möglich macht, vorausgesetzt die Inzidenz-Werte lassen dies zu. Die neue Verordnung tritt am Montag in Kraft und definiert vier Inzidenzstufen.

Nach den aktuellen Zahlen muss der Stadtkreis Baden-Baden noch warten, bis die Stufe 1 gelten kann. Zuletzt lag die 7-Tage-Inzidenz über 20 Neuinfektionen in sieben Tagen, gerechnet auf 100.000 Einwohner. Der Landkreis Rastatt ist aktuell unter einen Inzidenzwert von 10 gesunken. Lockerungen treten nach 5 Tagen in der niedrigeren Inzidenzstufe in Kraft, Verschärfungen nach 5 Tagen in der nächsthöheren Inzidenzstufe. Hier die Inzidenz-Werte von heute des Landesgesundheitsamtes.

Inzidenzstufe 1 liegt vor, wenn in einem Stadt- oder Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz einen Wert von höchstens 10 erreicht;

Inzidenzstufe 2 liegt vor, wenn in einem Stadt- oder Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz einen Wert über 10 und höchstens 35 erreicht;

Inzidenzstufe 3 liegt vor, wenn in einem Stadt- oder Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz einen Wert über 35 und höchstens 50 erreicht;

Inzidenzstufe 4 liegt vor, wenn in einem Stadt- oder Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz einen Wert über 50 erreicht.

Überschreitet ein Stadt- oder Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den jeweiligen Schwellenwert, werden die Öffnungen automatisch wieder zurückgenommen.

Grundsätzlich gilt in geschlossenen Räumen wie in Supermärkten, Arztpraxen, öffentlichen Gebäuden, öffentlichen Verkehrsmitteln, geschlossenen Haltestellen wie Bahnhofsgebäuden weiter eine Maskenpflicht. Auch die allgemeinen Regeln zur Einhaltung eines Abstands von 1,5 Metern gelten weiterhin im öffentlichen Raum und in für den Publikumsverkehr zugänglichen Einrichtungen.

PDF Corona-Verordnung für Baden-Württemberg, gültig ab Montag, 28. Juni 2021

Übersichtlich und vereinfacht ist die neue Corona-Verordnung für Baden-Württemberg:
Quelle: Landesregierung Baden-Württemberg

Bild Corona-Verordnung Baden-Württemberg

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