Bahnmitarbeiter in kritischem Zustand

Neue Erkenntnisse zu Sturz aus fahrendem Zug bei 120 Stundenkilometer – Mit Fäusten auf Bahnmitarbeiter eingeschlagen – Beschuldigter auf freien Fuß gesetzt

Neue Erkenntnisse zu Sturz aus fahrendem Zug bei 120 Stundenkilometer – Mit Fäusten auf Bahnmitarbeiter eingeschlagen – Beschuldigter auf freien Fuß gesetzt
Foto: Archiv

Karlsruhe, 18.07.2026, 22:00 Uhr, Bericht: Redaktion Zum Stand der vorläufigen Ermittlungen zum Sturz eines Bahnmitarbeiters bei Ettlingen aus einem fahrenden Zug erklären sich Staatsanwaltschaft und Polizeipräsidium Karlsruhe.

Der beschuldigte Fahrgast habe mehrfach mit den Fäusten auf den Sicherheitsmitarbeiter eingeschlagen. Dieser sei bei Ettlingen-Bruchhausen aus dem zu diesem Zeitpunkt mit rund 120 Stundenkilometer fahrenden Zug gestürzt. Der Sicherheitsmitarbeiter der Deutschen Bahn befinde sich weiterhin in einem kritischen Zustand. Das Amtsgericht Karlsruhe habe den Erlass eines Haftbefehls abgelehnt und den Beschuldigten auf freien Fuß gesetzt, teilen Staatsanwaltschaft und Polizei mit.

 

Die Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und des Polizeipräsidiums Karlsruhe von heute Abend, Samstag, 18. Juli 2026, im Wortlaut:

Durch die fortschreitenden Ermittlungen konnten zwischenzeitlich weitere Erkenntnisse zum mutmaßlichen Ablauf einer körperlichen Auseinandersetzung erlangt werden, bei der ein Mitarbeiter der DB-Sicherheit in Höhe Ettlingen-Bruchhausen aus einem fahrenden Regionalzug stürzte.

Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen konnte ein 36-jähriger deutscher Staatsangehöriger am Freitag gegen 19:30 Uhr bei einer Fahrt mit dem Regionalzug 15917 von Baden-Baden nach Karlsruhe bei einer Fahrkartenkontrolle zunächst keinen gültigen Fahrschein vorzeigen. Da sich der wohl alkoholisierte Mann gegenüber dem Zugbegleiter geweigert haben soll, seine Personalien anzugeben, wurden zwei ebenfalls im Zug befindliche Mitarbeiter der DB-Sicherheit hinzugezogen.

Auch den Mitarbeitern der DB-Sicherheit gegenüber soll der 36-Jährige die Angabe seiner Personalien sowie das Verlassen des Zuges verweigert und sich dabei zunehmend aggressiv verhalten haben. Im weiteren Verlauf soll er einen 26-jährigen Mitarbeiter der DB-Sicherheit körperlich angegriffen haben. Bei einer anschließenden körperlichen Auseinandersetzung soll der Beschuldigte mehrfach mit den Fäusten auf den Sicherheitsmitarbeiter eingeschlagen haben. Im Rahmen der Auseinandersetzung sollen die Beteiligten von innen gegen eine der Zugtürengestoßen sein, die hierdurch - von den anwesenden Personen zunächst wohl unbemerkt - beschädigt wurde, sodass ein Spalt zwischen der Tür und dem Boden entstand.

Im Fortgang der Auseinandersetzung stürzten die Beteiligten im Bereich der Zugtüren zu Boden. Während der Sicherheitsmitarbeiter in der Folge versucht haben soll, den auf dem Rücken liegenden Beschuldigten hochzuziehen, soll dieser mehrfach mit den Füßen nach ihm getreten haben. Durch einen der Tritte verlor der 26-Jährige nach derzeitigen Erkenntnissen wohl das Gleichgewicht und stürzte mit erheblicher Wucht gegen den unteren Bereich der zuvor beschädigten Zugtür. Diese hielt der einwirkenden Belastung nicht stand, sodass der Sicherheitsmitarbeiter etwa 900 Meter vor dem Bahnhof Ettlingen-Bruchhausen durch den entstandenen Spalt aus dem zu diesem Zeitpunkt mit rund 120 km/h fahrenden Zug stürzte.

Der Geschädigte befindet sich weiterhin in einem kritischen Zustand.

Der bereits vorbestrafte Beschuldigte ist in der Vergangenheit überwiegend wegen Gewaltdelikten strafrechtlich in Erscheinung getreten. Die Vollstreckung einer gegen ihn verhängten Freiheitsstrafe ist derzeit zur Bewährung ausgesetzt.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe wurde der 36-Jährige am Samstagnachmittag dem zuständigen Haftrichter des Amtsgerichts Karlsruhe vorgeführt, wobei durch die Staatsanwaltschaft der Erlass eines Haftbefehls wegen Körperverletzung sowie die Anordnung des Vollzugs der Untersuchungshaft gegen den Beschuldigten beantragt worden war. Das Amtsgericht Karlsruhe hat den Erlass eines Haftbefehls abgelehnt und den Beschuldigten auf freien Fuß gesetzt.

Zur weiteren Klärung des Geschehens wurde unter anderem ein technisches Sachverständigengutachten beauftragt. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und der Kriminalpolizei Karlsruhe, die in enger Zusammenarbeit mit der Bundespolizeiinspektion Karlsruhe geführt werden, dauern weiter an.




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