Öffnungsstufe 2

Neue Öffnungsstufe für Baden-Baden schon ab morgen – 16 neue Regeln hier

Neue Öffnungsstufe für Baden-Baden schon ab morgen – 16 neue Regeln hier
Die Gastronomie in Baden-Baden darf ab morgen von 6 bis 22 Uhr öffnen. Foto: Archiv

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
07.06.2021, 17:00 Uhr



Baden-Baden Auch der Stadtkreis Baden-Baden habe nach Außerkrafttreten der «Bundesnotbremse» an 14 aufeinanderfolgenden Tagen eine durchschnittlich sinkende Tendenz zu verzeichnen, teilte das Landratsamt Rastatt heute Nachmittag mit. Noch Anfang letzter Woche hatte Baden-Baden zwischenzeitlich eine Inzidenz von 99,7 erreicht und führte das Ranking in Baden-Württemberg an.

Schnell sanken die Inzidenzzahlen wieder, gestern sogar unter 20. goodnews4.de berichtete. Somit können ab morgen Dienstag, 8. Juni, weitere Lockerungen in Kraft treten, die zu den aktuell bestehenden Regelungen der Öffnungsstufe 1 hinzukommen.

Ab Donnerstag könnte sogar die Öffnungsstufe 3 festgestellt werden, falls die Werte unter 35 bleiben. Dann würde ab Donnerstag sogar die Testpflicht in der Außengastronomie entfallen. Hier die aktuellen Corona-Regelungen und Öffnungsstufen..

Hier aber nun die Regeln, die ab morgen gelten:

1. Kulturveranstaltungen (Theater, Opern, Kulturhäuser, Kinos u. ähnliche) innen bis 100 Personen / außen bis 250 Personen

2. Wettkampfveranstaltungen des Spitzen- und Profisports ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl max. 250 Zuschauer außen und max. 100 Zuschauer

3. Wettkampfveranstaltungen des kontaktarmen Amateursports ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl max. 250 Zuschauer außen und max. 100 Zuschauer

4. Kontaktarmer Freizeit - & Amateursport in Sportanlagen, -stätten und -studios innen und außen allgemein gestattet (1 Person pro 20 qm); organisierter Vereins- sowie allgemeiner Hochschulsport auch außerhalb von Sportanlagen und -stätten.

5. Wellnessbereiche, Saunen, Bäder in Beherbergungsbetrieben für Übernachtungsgäste innen und außen geöffnet (1 Person pro 20 qm)

6. Wellnessbereiche und Saunen innen und außen für Gruppen bis 10 Personen

7. Schwimmbäder innen und außen (1 Person pro 20 qm)

8. Touristische Veranstaltungen wie Museumsführungen Gruppen bis 20 Personen

9. Vortrags- und Informationsveranstaltungen bis 250 Personen außen; bis 100 Personen innen

10. Volkshochschulen, Musik-, Kunst-, Jugendkunst-, Tanz- und Ballettschulen und ähnliche Einrichtungen innen und außen Gruppen bis zu 20 Teilnehmer

11. Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien bis 100 Personen innen

12. Messen, Ausstellungen und Kongresse allgemein gestattet (1 Person pro 20 qm)

13. Veranstaltungen, wie nicht notwendige Gremiensitzungen/ Betriebsversammlungen von Betrieben; Vereinen o.ä. max. 250 Personen außen; max. 100 Personen innen

14. Gastronomie nun Öffnungszeiten von 6-22 Uhr erlaubt (ansonsten gelten wie folgt die Regelungen der Öffnungsstufe 1 fort)

15. Shisha- und Raucherbars (6-22 Uhr) Rauchen nur im Freien (ansonsten gelten gleiche Regelungen wie in der Gastronomie)

16. Vergnügungsstätten, wie Spielhallen, Wettvermittlung u.ä. (6-22 Uhr) 1 Gast pro 2,5 qm, 1,5 m Abstand, AHA-Regeln, Rauchen nur im Freien


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