Neue Regelungen zum Schutz vor Corona

Neue Rechtsverordnung der Landesregierung Baden-Württemberg – Gültig ab Montag 20. April 2020

Neue Rechtsverordnung der Landesregierung Baden-Württemberg – Gültig ab Montag 20. April 2020
Geschäfte bis zu einer Größe von 800 Quadratmetern dürfen ab Montag wieder öffnen.

Baden-Baden/Stuttgart, 18.04.2020, Bericht: Redaktion Die Landesregierung hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert.

Die neuen Regelungen gelten ab Montag, den 20. April 2020 und sind hier als PDF veröffentlicht. goodnews4.de berichtete bereits.

PDF Fünfte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung


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