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Nicht filmen, keine Fotos und keine Tonaufnahmen im Baden-Badener Gemeinderat – Kommentar von Irina Kliagina

Nicht filmen, keine Fotos und keine Tonaufnahmen im Baden-Badener Gemeinderat – Kommentar von Irina Kliagina
Fotografieren ist während öffentlicher Gemeinderassitzung nicht erlaubt. Dieses Bild entstand vor Sitzungsbeginn. Foto: Archiv

Bild Franz Alt Kommentar von Irina Kliagina
29.05.2024, 00:00 Uhr



Baden-Baden Irina Kliagina absolviert bei goodnews4.de ein Redaktionspraktikum. Sie hat in Russland für russische Medien gearbeitet unter anderem für das regierungskritische Nachrichtenportal Meduza, das im Januar 2023 in Russland als «unerwünschte Organisation» eingestuft wurde.

Kommentar: Irina Kliagina Während des Praktikums bei goodnews4 habe ich erfahren, dass bei öffentlichen Sitzungen im Gemeinderat Baden-Baden die Medien nicht filmen, keine Fotos machen und keine Tonaufnahmen aufzeichnen dürfen. Gleichzeitig im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland steht in Artikel 5 Freiheit der Meinung-, Informations-, Presse-, Rundfunk- und Filmfreiheit: «Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.»

 

Es ist schade, dass diese Tatsache unweigerlich Assoziationen mit autoritären Staaten wie Russland hervorruft, wo nach Kriegsbeginn in der Ukraine der Staat alle unabhängigen Medien vernichtet hat. Der Unterschied besteht darin, dass in Russland ein Medium wie goodnews4Baden-Baden überhaupt nicht zur Sitzung des Stadtrats zugelassen worden wäre. Zum Beispiel wurde im März 2024 einer Journalistin der Zeitung «Neues Kaliningrad» der Zugang zur Sitzung der gesetzgebenden Versammlung der Region unter dem Vorwand verweigert, dass «keine Plätze im Saal frei seien». Es wurden nur Korrespondenten von Medien zugelassen, die Verträge zur Berichterstattung über die Tätigkeit, die gesetzgebende Versammlung haben. Diese Medien arbeiten mit der gesetzgebenden Versammlung auf Vertragsbasis und berichten über die Parlamentsarbeit mit Geldern aus dem Staatshaushalt.

Gemäß Artikel 47 des russischen Mediengesetzes dürfen Regierungsvertreter den Pressevertretern keinen Zugang zur Information verweigern.

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