7-Tage-Inzidenz über 100

Notbremse in Baden-Baden gilt ab Dienstag – Museen und Sportanlagen werden geschlossen – Einzelhandel nur "Click & Collect"

Notbremse in Baden-Baden gilt ab Dienstag – Museen und Sportanlagen werden geschlossen – Einzelhandel nur "Click & Collect"
Ab Dienstag dürfen die Einzelhändler in Baden-Baden wieder nur noch Liefer- und Abholservice anbieten.

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
21.03.2021, 13:55 Uhr



Baden-Baden Gestern meldete das Landesgesundheitsamt einen Anstieg der 7-Tage-Inzidenz für Baden-Baden auf 128,7. goodnews4.de berichtete gestern. Heute erließ das Gesundheitsamt Rastatt die in der Corona-Verordnung vorgeschriebenen Restriktionen.

Die Verordnung sieht vor, dass bei einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner drei Tage in Folge die sogenannte Notbremse gezogen werden muss. Da dies für den Stadtkreis Baden-Baden der Fall ist, muss das Gesundheitsamt des Landkreises Rastatt, das auch für Baden-Baden zuständig ist, folgende Beschränkungen erlassen, die ab Dienstag, 23. März 2021, gelten:

«Ansammlungen, private Zusammenkünfte und Veranstaltungen sind nur noch mit einem Haushalt plus eine weitere nicht zum Haushalt gehörende Person gestattet. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit.

Der Einzelhandel darf keine Öffnung nach vorheriger Terminvergabe (Click & Meet), sondern lediglich Abhol- und Lieferdienste einschließlich solcher des Online-Handels anbieten. Einige Betriebe wie beispielsweise Lebensmittel- und Getränkeläden, Buchhandel und Gärtnereien sind davon ausgenommen.

Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten werden für den Publikumsverkehr geschlossen.

Sportanlagen für den Amateur- und individuellen Freizeitsport werden geschlossen. Individualsport ist nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts plus einer weiteren nicht zum Haushalt gehörenden Person erlaubt. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Weitläufige Anlagen im Freien wie Golfplätze, Reitanlagen oder auch Tennisplatzanlagen dürfen auch von mehreren individualsportlich aktiven Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden. Umkleiden, Aufenthaltsräume und andere Gemeinschaftseinrichtungen wie sanitäre Anlagen dürfen nicht genutzt werden.

Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Sonnen- und Piercingstudios sowie kosmetische Fußpflegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen müssen wieder schließen. Ausnahmen gelten für medizinisch notwendige Behandlungen, insbesondere Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Fußpflege. Auch Friseure dürfen weiterhin öffnen.

Die gleichlautenden, für den Landkreis Rastatt bereits am 13. März 2021 erlassenen Beschränkungen, gelten weiter. Die Beschränkungen treten außer Kraft, wenn das Gesundheitsamt eine Sieben-Tages-Inzidenz von weniger als 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner an fünf Tagen in Folge feststellt und dies ortsüblich bekanntmacht.»

PDF Corona-Verordnung auf einen Blick, gültig ab 22. März 2021


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