Lockerungen in Rechtsverordnung zum Schutz vor Corona
Öffnung der Museen steht bevor – Festspielhaus Baden-Baden muss noch lange warten
Baden-Baden/Stuttgart, 18.04.2020, Bericht: Redaktion Kleine Geschäfte, Bibliotheken und demnächst auch Friseure dürfen unter Auflagen zur Umsetzung der Hygiene- und Abstandsregeln ihren Geschäftsbetrieb ab Montag wieder öffnen.
Großveranstaltungen, unter die auch die Vorstellungen in den Konzert- und Opernhäusern fallen, sind bis mindestens 31. August 2020 verboten. Das betrifft somit auch die Planungen des Festspielhaus Baden-Baden und andere Veranstaltungen in Baden-Baden. «Wie genau Großveranstaltungen zu definieren sind und inwieweit die Corona-Maßnahmen auch in den nächsten Wochen und Monaten das gesamte analoge Musikleben betreffen, bleibt unklar», kritisierte der Deutsche Musikrat heute in einer Erklärung. Hoffnung gibt es für die Museen.
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