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Kies entnommen und Grube mit Bauschutt verfüllt?

Rastatter Landratsamt kann wegen möglicher illegaler Baumaßnahmen in Ötigheim noch keine Auskunft geben - Zuständigkeit für Ordnungswidrigkeitsverfahren weiter unklar

Rastatter Landratsamt kann wegen möglicher illegaler Baumaßnahmen in Ötigheim noch keine Auskunft geben - Zuständigkeit für Ordnungswidrigkeitsverfahren weiter unklar
Auch nach vier Wochen gibt es keine Klarheit über die Zuständigkeit für die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens.

Baden-Baden, 03.05.2018, 00:00 Uhr, Bericht: Christian Frietsch Die Vorwürfe gegen die Baden-Badener Baufirma wegen möglicher illegaler Preisabsprachen und Korruption haben bei der Baustelle am Baden-Badener Leopoldsplatz längst zu Konsequenzen geführt. Die Arbeiten für den zweiten Bauabschnitt wurden neu ausgeschrieben und mit der Baufirma Grötz wurde eine Baufirma gefunden, die alleine diesen Teil der Arbeiten für mehr als eine Million Euro günstiger ausführt. Das Rastatter Landratsamt tut sich derweil schwer ihre Zuständigkeit für eine mögliche Ordnungswidrigkeit zu erkennen, in deren Folge der Baufirma Weiss möglicherweise weitere strafrechtliche Konsequenzen drohen könnten.