Aus dem Rathaus Baden-Baden
Rechtsverordnung der Landesregierung ersetzt Baden-Badener Verordnung – Einschränkungen beim Gaststättenbesuch
Baden-Baden, 17.03.2020, Bericht: Rathaus Wegen der stark ansteigenden Fälle der Corona-Infektionen in Baden-Württemberg hat die Landesregierung eine «Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen», RVO, beschlossen. goodnews4.de berichtete.
Diese tritt ab Dienstag 0 Uhr in Kraft und hebt, weil übergeordnet, die städtische Corona-Allgemeinverfügung auf, deren Gültigkeit am Montagabend, 24 Uhr, endet. Dir RVO wird das öffentliche Leben in vielen Bereichen stark einschränken.
Ausbreitung des Virus noch stärker verlangsamen
Ministerpräsident Winfried Kretschmann: «Die Zahl der infizierten Menschen im Land steigt weiter stark. Gleichzeitig gelingt es uns aktuell sehr gut, alle erkrankten Menschen medizinisch bestmöglich zu versorgen. Um dies auch in den kommenden Wochen sicherzustellen, müssen wir die Ausbreitung des Virus noch stärker verlangsamen. Die Verlangsamung ist unser oberstes Ziel – und deshalb haben wir heute weitere entschiedene Maßnahmen beschlossen. Ich bin mir bewusst, dass wir den Bürgerinnen und Bürgern damit einiges abverlangen. Aber nur so können wir die Krise mit geeinter Kraft bewältigen.»
Gesundheitsminister Manne Lucha: «Wir müssen jetzt weitere Vorkehrungen für den Schutz besonders gefährdeter Gruppen treffen und die medizinische Versorgung ausbauen, damit bei einem zu erwartenden weiteren Anstieg der Fallzahlen die medizinische Versorgung der schwer Erkrankten gewährleistet werden kann.»
Kretschmann und Lucha appellierten noch einmal eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger des Landes, sich an die Verordnung zu halten und von sich aus alle nicht unbedingt notwendigen Sozialkontakte einzustellen. «Bleiben Sie wenn möglich zu Hause, meiden Sie größere Menschenmengen, ziehen Sie sich zurück, achten Sie auf räumliche Distanz.» Nur so werde es gelingen, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Hierfür trage jede und jeder Einzelne Verantwortung.
Die Verordnung regelt neben der bereits kommunizierten Schließung mit wenigen Ausnahmen von Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen und Hochschulen auch das Betriebsverbot folgender Einrichtungen:
Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater,
Bildungseinrichtung jeglicher Art, insbesondere Akademien und Fortbildungseinrichtungen, Volkhochschulen,
Kinos,
Schwimm- und Hallenbäder, Thermalbäder, Saunen,
Fitnessstudios und sonstige Sportstätten in geschlossenen Räumen,
Volkshochschulen und Jugendhäuser,
öffentliche Bibliotheken,
Vergnügungsstätten sowie
Prostitutionsstätten.
Alle Besuche in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, Dialyse-Einrichtungen und Tageskliniken sind ab sofort bis auf Weiteres verboten. Ausnahmen sind nur bei erkrankten Kindern, in Teilen der Psychiatrie und zur Sterbebegleitung unter Auflagen erlaubt. In Alten- und Pflegeheimen sowie stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sind Besuche nur mit Erlaubnis der Einrichtungsleitung und unter Schutzvorkehrungen möglich.
Personen mit Anzeichen von Atemwegserkrankungen sowie Kontaktpersonen von Corona-Erkrankten ist der Zutritt zu all diesen Einrichtungen komplett untersagt.
Der Betrieb von Gaststätten wird grundsätzlich untersagt. Von diesem Verbot ausgenommen sind Speisegaststätten, wenn sichergestellt ist, dass
die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist,
Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Gästen gewährleistet ist und
in geeigneter Weise sichergestellt wird, dass im Falle von Infektionen für einen Zeitraum von jeweils einem Monat mögliche Kontaktpersonen nachverfolgbar bleiben.
Die Stadt Baden-Baden wird diese Vorgaben überwachen und stichprobenartig kontrollieren.
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel mit mehr als 100 Teilnehmern sind verboten. Darüber hinaus gilt grundsätzlich die dringende Empfehlung alle Veranstaltungen, die nicht unbedingt notwendig sind, abzusagen – auch Familienfeiern mit weniger als 100 Gästen etc.
Bei öffentlichen Veranstaltungen mit weniger als 100 Teilnehmern entscheiden die zuständigen Behörden vor Ort auf Basis einer Risikoabwägung anhand der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und unter Berücksichtigung des lokalen Infektionsgeschehens über ein Verbot.
Aktuelle Infos zu Coronavirus in Baden-Württemberg – Telefon-Hotline für Bürger
Hier die wichtigsten Infos zur Lage im Land. Diese Seite wird fortlaufend aktualisiert.
Kultusministerium: Informationen für Schulen und Kindergärten
Robert Koch-Institut: Coronavirus
Coronavirus: Telefon-Hotline zu Coronavirus geschaltet
Coronavirus: Hinweise zu Schulen und Kindergärten
Coronavirus: Informationen für Reisende nach und Rückkehrer aus Italien
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