14 Tatverdächtige

Schlag gegen Kinderpornografie – Wohnungen in Baden-Baden und Landkreisen Rastatt und Ortenau durchsucht

Schlag gegen Kinderpornografie – Wohnungen in Baden-Baden und Landkreisen Rastatt und Ortenau durchsucht
Foto: Archiv

Baden-Baden/Rastatt/Offenburg, 26.05.2023, 14:00 Uhr, Bericht: Redaktion Auch in Baden-Baden durchsuchten am Mittwoch Ermittler die Wohnungen von Verdächtigen in Zusammenhang mit dem Tatverdacht des Besitzes und Verbreitens von Kinderpornografie. Einzelheiten zu den Tatverdächtigen gab das Polizeipräsidium Offenburg in seiner Erklärung von heute nicht bekannt.

Wie die Polizei mitteilt, wurden insgesamt 14 Wohnungen in den Stadt- und Landkreisen Rastatt, Baden-Baden und dem Ortenaukreis im Kampf gegen Kinder- und Jugendpornografie durch Ermittler des Polizeipräsidiums Offenburg durchsucht. Bei den insgesamt 14 Beschuldigten handele es sich ausschließlich um männliche Personen im Alter zwischen 20 und 62 Jahren, gegen die der Tatverdacht des Besitzes und Verbreitens von Kinderpornografie bestehe. Eine Vernetzung dieser Verdächtigen untereinander habe nach jetzigem Ermittlungsstand nicht festgestellt werden können. Alle Beschuldigten seien nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auf freien Fuß entlassen worden.

 

Bei den einzelnen Durchsuchungen seien insgesamt 75 elektronische Speichermedien sichergestellt worden. Neben Smartphones, Laptops und Computern befanden sich darunter eine Vielzahl von Speicherplatten, auf denen mehrere Terabyte Daten gespeichert seien. Die Auswertung dieser Daten werde einige Monate in Anspruch nehmen, da nun möglicherweise sehr große Datenmengen nach strafbarem Inhalt gesichtet und bewertet werden müssten.

Den Beschuldigten, denen der Besitz und die Verbreitung kinder- und jugendpornografische Inhalte vorgeworfen wird, drohen empfindliche Strafen, weil der bloße Besitz von Kinderpornographie bereits ein Verbrechen darstellt.

Hinweise der Polizei zu, Thema Besitz von Kinder- und Jugendpornografie:

– jeder der Kinder- und Jugendpornografie besitzt oder verbreitet, unterstützt die Täter und ignoriert das Leid der Opfer,

– wer strafbare Inhalte auf seinem Handy oder Speichermedien hat, besitzt sie im rechtlichen Sinne, egal ob der Empfänger die Dateien haben wollte oder nicht,

– Netzanbieter sind in der Regel verpflichtet, relevante Sachverhalte der Polizei zu melden. Neben mehrjährigen Haftstrafen drohen den Beschuldigten der Einzug ihrer Smartphones beziehungsweise deren Speichermedien.

Daher raten die Ermittler, dem Erhalt der Bilder oder Videos zu widersprechen und die strafbaren Dateien zu löschen. Von diesem Widerspruch ein Screenshot fertigen, um somit den nicht vorhandenen Besitzwillen zu dokumentieren. Zudem wird geraten, den Verbreiter solcher Daten auf sein Fehlverhalten hinzuweisen und gegebenenfalls aus der entsprechenden Chatgruppe auszutreten.

Die Polizei bietet unter den Telefonnummern: 07222 / 761 - 400, 0781 / 21 - 1040 und 0781 / 21 – 1041 Präventionsangebote an.




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