Drei Tage Übergangsfrist für Wechselunterricht

Schulöffnungen ab Freitag auch im Landkreis Rastatt – Auch grünes Licht für Kitas

Schulöffnungen ab Freitag auch im Landkreis Rastatt – Auch grünes Licht für Kitas
Das Landratsamt Rastatt ist auch für Baden-Baden zuständig. Foto: Archiv

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
05.05.2021, 18:05 Uhr



Rastatt Schon gestern ging der Stadtkreis Baden-Baden voraus, goodnews4.de berichtete, und den Inzidenzwert von 165 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen hat nun auch der Landkreis Rastatt unterschritten. Dies teilte heute Nachmittag das Landratsamt Rastatt mit.

Alle Schulen im Landkreis Rastatt dürfen ab Freitag, den 7. Mai, in den sogenannten Wechselunterricht zurückkehren. «Gemäß dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg können die Schulen aus organisatorischen Gründen eine Übergangsfrist von bis zu drei Tagen in Anspruch nehmen», erklärt das Landratsamt zum Verfahren. «Kindertageseinrichtungen sowie erlaubnispflichtige Kindertagespflege können den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen ebenfalls wieder ab Freitag, 7. Mai aufnehmen. Sie sind von der Übergangsfrist nicht betroffen.»

Geschlossen bleiben jedoch außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung sowie ähnliche Einrichtungen und Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen. Online-Angebote seien weiterhin möglich. In Ballett- und Tanzschulen ist Paartanz von Paaren die in einem Haushalt leben sowie von Paaren in einer festen Beziehung aus zwei verschiedenen Haushalten, zulässig.


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