Staatsanwaltschaft Baden-Baden erhebt schwere Vorwürfe

Schwerer Fall des sexuellen Missbrauchs – 63-jähriger Mann aus Bühl verhaftet – Vorwurf in 180 Fällen

Schwerer Fall des sexuellen Missbrauchs – 63-jähriger Mann aus Bühl verhaftet – Vorwurf in 180 Fällen
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass bei dem Beschuldigten Wiederholungsgefahr besteht. Foto: Archiv

Bild Reyhan Celik Bericht von Reyhan Celik
09.07.2020, 14:45 Uhr



Baden-Baden Heute teilte die Staatsanwaltschaft Baden-Baden mit, dass gestern ein 63-jähriger Mann aus Bühl wegen einer hohen Zahl von Fällen des sexuellen Missbrauchs verhaftet worden ist. Insgesamt soll es sich um 180 Fälle handeln.

Um die Wiederholung solcher Fälle abzuwenden, entschied die zuständige Ermittlungsrichterin beim Baden-Badener Amtsgericht, dass der Beschuldigte in Untersuchungshaft kommt.

Die Mitteilung der Staatsanwaltschaft im Wortlaut:

Sexueller Missbrauch von Kindern in 180 Fällen

Am 08.07.2020 wurde ein 63-jähriger deutscher Staatsangehöriger verhaftet und wegen des dringenden Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern in 165 Fällen, des versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern in 1 Fall und des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 14 Fällen in Untersuchungshaft genommen. Dem nicht geständigen Beschuldigten wird zur Last gelegt, sich in seinem Anwesen in Bühl, teilweise aber auch anderenorts, seit dem Jahr 2005 bis August 2019 in 180 Fällen an einem Mädchen aus der Nachbarschaft bzw. an 5 Freundinnen seiner Enkelinnen sexuell vergangen zu haben. Die Mädchen waren zum Zeitpunkt der Taten zwischen 5 und 11 Jahre alt. Teilweise kam es bei den Taten zum Eindringen in den Körper der Geschädigten, was als schwerer sexueller Missbrauch von Kindern bewertet wird. Die Taten wurden erst im Januar 2020 bekannt. Die Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Baden-Baden folgte der Einschätzung der Staatsanwaltschaft, dass bei dem Beschuldigten Wiederholungsgefahr besteht, also die Gefahr, dass er vor rechtskräftiger Aburteilung weitere erhebliche Straftaten gleicher Art begehen werde, so dass zur Abwendung dieser drohenden Gefahr die Anordnung der Untersuchungshaft geboten war.


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