Neue Regeln

Sechs Änderungen zum 1. Oktober – Corona-Masken in Fernzügen – Mindestlohn steigt – Termin für Grundsteuererklärung – Nur Gasumlage noch unklar

Sechs Änderungen zum 1. Oktober – Corona-Masken in Fernzügen – Mindestlohn steigt – Termin für Grundsteuererklärung – Nur Gasumlage noch unklar
In Fernzügen, Kliniken und Arztpraxen gilt weiterhin die Maskenpflicht. Foto: Archiv

Baden-Baden, 28.09.2022, Bericht: Redaktion Zum 1. Oktober ändert sich einiges in Baden-Württemberg und im übrigen Deutschland. Einige Entscheidungen sind noch nicht getroffen.

Mit heißer Nadel wird die Gasumlage in den nächsten Tagen von der Ampel-Regierung in Berlin vielleicht doch noch gekippt, alle anderen Änderungen kommen aber pünktlich zum 1. Oktober.

1. Diese Corona-Maßnahmen gelten ab 1. Oktober
Einheitlich werden in Baden-Württemberg und allen anderen Bundesländern wieder FFP2-Masken in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen. Das gilt weiterhin auch in Fernzügen. Für Kinder beschränkt sich die Maskenpflicht auf eine einfache OP-Maske. In Pflegeheimen und Kliniken muss außer den Masken vor dem Zutritt auch ein negativer Test vorgelegt werden. Eine gute Nachricht gibt es für die Passagiere in den Flugzeugen, wo die Maskenpflicht wegfällt. Die Bundesländer können eine Maskenpflicht in Nahverkehrszügen, im öffentlichen Nahverkehr und auch in Geschäften und Restaurants vorschreiben. Wer einen negativen Test vorzeigt, darf sich in der Gastronomie und bei Veranstaltungen ohne Maske aufhalten. Entsprechend der Infektionslage können die Länder mit einem Parlamentsbeschluss ergänzende Vorgaben beschließen, unter anderem Obergrenzen für Besucher bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen.

2. Mindestlohn und Mini-Jobs
Der Mindestlohn steigt auf 12 Euro pro Stunde. Der gesetzliche Mindeststundenlohn lag bis 1. Oktober bei 10,45 Euro. Auch die die Entgeltgrenze für Minijobs, für die keine Steuern und Sozialabgaben fällig sind, wird angehoben. Der monatliche Maximalbetrag beträgt nun ab Oktober 520 Euro.

3. Leidiger Termin der Grundsteuererklärung
Ziemlich viele Pannen wurden bei der Online-Meldungen zur Grundsteuererklärung gemeldet. «Elster», der Service der Finanzämter, war überlastet und viele Grundstückseigentümer klagen über die bürokratische Abwicklung. Noch bis zum 31. Oktober haben Immobilieneigentümer nun noch Zeit, ihre Grundsteuererklärung einzureichen. Wer dem nicht nachkommt, muss mit Erinnerungsschreiben des Finanzamtes oder sogar Zwangsgeldern rechnen. Bundesfinanzminister Christian Lindner erklärte aber, dass er in einer Verlängerung der Abgabefrist weiterhin eine Option sehe. Die Frist legt aber nicht der Bund, sondern die Länder fest.

 

4. Gasumlage
Die Bundesregierung wollte ab Oktober eine Umlage von 2,4 Cent je Kilowattstunde für alle Gasverbraucher, um Importeure zu stützen, nachdem diese teilweise vor der Pleite stehen. Doch diese Planung könnte in den nächsten Tagen noch kippen. Alle Ampelparteien haben angekündigt, dass sie von der Umlage eigentlich Abstand nehmen wollen. Um dies umzusetzen, bleibt nun nicht mehr viel Zeit.

5. Mehrwertsteuer auf Gas
Auch noch in der Schwebe: Um Verbraucher von den explodierenden Energiekosten zu entlasten, soll die Mehrwertsteuer auf Erdgas zum 1. Oktober von 19 auf 7 Prozent sinken. Darüber will der Bundestag am Freitag abstimmen.

6. Heizung
Und bei der Heizung gibt es auch noch etwas Neues. Gebäudeeigentümer sind ab 1. Oktober zur Überprüfung ihrer Gasheizung verpflichtet, um Energie zu sparen. Die Regelung gilt für zwei Jahre.


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