7. Anpassung der Corona-Verordnung für Baden-Württemberg

Spielplätze dürfen wieder öffnen – Scheibchenweise Lockerungen – Gaststätten bleiben geschlossen – Corona-Rechtsverordnung hier veröffentlicht

Spielplätze dürfen wieder öffnen – Scheibchenweise Lockerungen – Gaststätten bleiben geschlossen – Corona-Rechtsverordnung hier veröffentlicht

Bild Christian Frietsch Bericht von Christian Frietsch
03.05.2020, 10:30 Uhr



Baden-Baden/Stuttgart Schon ab morgen sind Gottesdienste wieder möglich und ab Mittwoch dürfen Spielplätze, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Zoos und Tierparks wieder öffnen. Schon letzte Woche war die morgen beginnende schrittweise Normalisierung des Schulbetriebs auf den Weg gebracht worden.

Während gestern tausende Demonstranten auf dem Cannstatter Wasen in Stuttgart gegen die Ausgangs- und Kontaktsperren friedlich demonstrierten, war auch die Landesregierung aktiv und machte am späten Abend die siebte Anpassung der Corona-Verordnung für Baden-Württemberg bekannt. Bei der scheibchenweisen Rückkehr zur Öffnung des privaten und öffentlichen Lebens war schon letzte Woche entschieden worden, dass auch Friseure und Zahnärzte wieder ohne Einschränkungen ihrer Arbeit nachgeben dürfen. Auch Museen, Zoos und Tierparks stehen vor der Wiedereröffnung. Weiter geschlossen bleiben Gaststätten, Freizeiteinrichtungen, Kosmetikstudios und Sporteinrichtungen.


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