Windpark Omerskopf
Stadt Bühl treibt Windkraftplanung voran – Angeblich keine Einsehbarkeit von Baden-Baden aus

Baden-Baden/Bühl, 21.06.2024, Bericht: Redaktion Während die Mehrheit des Baden-Badener Gemeinderats gegen Windkraftanlagen in den Höhenlagen rund um unsere Stadt kämpft, treibt die Stadt Bühl ihre Windkraftplanung weiter voran.
Am Omerskopf ist ein Windpark geplant. Auch in Baden-Baden wird man die Planung in Bühl aufmerksam verfolgen, auch wenn der Omerskopf zu jenen Windkraftstandorten zählt, von denen «aufgrund ihrer Lage und nur teilweisen Einsehbarkeit» laut einem von der Stadt Baden-Baden in Auftrag gegebenen Gutachten davon auszugehen sei, «dass kein oder nur ein geringes Konfliktpotenzial» mit dem Kulturdenkmal Baden-Baden als Teil der UNESCO-Welterbestätte «The Great Spa Towns of Europe» auftreten könne. goodnews4.de berichtete.
ZUM THEMA
Klare Mehrheit gegen Windräder in und um Baden-Baden – SPD-Fraktionschefin Mitzel stimmt gegen eigene Fraktion
Für Mittwoch, 3. Juli 2024, laden die Stadt Bühl und Stadtwerke Bühl zu einer Informationsveranstaltung zum «Windpark Omerskopf» ein. Die Veranstaltung in der Schlossberghalle in Neusatz beginnt um 19.00 Uhr. Im Mittelpunkt der Veranstaltung soll der direkte Austausch der Bürgerschaft mit den Experten zu den jeweiligen Themengebieten stehen, erklärt das Bühler Rathaus. Dafür sollen in der Halle Thementische eingerichtet, an denen sich die Besucher einbringen können. Das Projekt Windpark Omerskopf war Ende Februar in einer Gemeinderatssitzung vorgestellt worden.
Zum Verfahren erklärt das Bühler Rathaus: «Im Zuge der Planung von Windkraftanlagen sind zahlreiche Belange zu beachten, die von dem Vorhaben betroffen sein können. Dazu gehören der Natur- und Artenschutz, der Schutz des Waldes, des Bodens und des Grundwassers und weitere Umweltbelange. Aber auch die Auswirkungen auf das Landschaftsbild, die Folgen für Naherholung, Tourismus, Sport und Freizeitgestaltung sowie die schalltechnische Bewertung sind hier zu nennen. Ob Interessenkonflikte vorliegen, wie stark und in welcher Form das der Fall ist und wie bei entgegenstehenden Interessen ein Ausgleich widerstreitender Belange erfolgen kann, ist im Genehmigungsverfahren detailliert zu prüfen.»
Zurück zur Startseite und zu den weiteren aktuellen Meldungen.







