Überprüfung des Baden-Badener Wahlergebnisses

Stadtrat Werner Schmoll zur Anfechtung der Baden-Badener Kommunalwahl – „Gemeinsame Hinweise des Innenministeriums und der Landeswahlleiterin“

Stadtrat Werner Schmoll zur Anfechtung der Baden-Badener Kommunalwahl – „Gemeinsame Hinweise des Innenministeriums und der Landeswahlleiterin“
SPD-Stadtrat Werner Schmoll wurde am 26. Mai erneut in den Baden-Badener Gemeinderat gewählt. Die SPD verlor bei der Wahl zwei Sitze.

Baden-Baden, 08.06.2019, Bericht: Redaktion Auf einen Aspekt der Wahlanfechtung, die gerade die Baden-Badener Kommunalpolitik beschäftigt, weist Stadtrat Werner Schmoll, SPD, hin.

Die Veröffentlichung aus Stuttgart «Gemeinsame Hinweise des Innenministeriums und der Landeswahlleiterin zur Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahlen und der Europawahl am 26. Mai 2019 (KomEuWHinweise) Vom 1. März 2019 - Az.: 2-1053.-19/18» helfe, die Anfechtung des Wahlergebnis durch die Freien Wähler einzuordnen. Darin heißt es: «§ 24 KomWG zählt abschließend die Tatbestände auf, bei deren Vorliegen einzelne Stimmen eines Stimmzettels für die Kommunalwahlen ungültig sind. Soweit die zulässige Häufungszahl von drei für einen Bewerber überschritten worden ist, also für einen Bewerber vier oder mehr Stimmen abgegeben wurden, sind nur die überzähligen Stimmen nach § 24 Absatz 1 Nummer 3 KomWG ungültig.»

Dieser Maßgabe folgend dürfte es wenig Auslegungsspielraum geben bei der Bewertung dieser Stimmen. Es drängt sich die Vermutung auf, dass diese Regelung den Zählern im Baden-Badener Rathaus zunächst offenbar nicht präsent war. Ob eine Überprüfung des Baden-Badener Wahlergebnisses durch das Regierungspräsidium Karlsruhe weitere 26 Stimmen für einen fünften Sitz für die Freien Wähler im Baden-Badener Gemeinderat bringen könnte, bleibt abzuwarten. Das Regierungspräsidium hat noch nicht entschieden, ob der Einspruch der Freien Wähler zulässig ist. goodnews4.de berichtete.


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