Neue Corona-Verordnung

Überraschende Entscheidung – Freie Bahn für Geboosterte – 2G plus gilt nicht für dreimal Geimpfte

Überraschende Entscheidung – Freie Bahn für Geboosterte – 2G plus gilt nicht für dreimal Geimpfte
Für Geboosterte gilt die 2G-plus-Regel nicht. Foto: Archiv

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
03.12.2021, 19:00 Uhr



Stuttgart Noch bevor die rechtsverbindliche neue Corona-Verordnung veröffentlicht wurde, erklärt der Amtschef des Sozialministeriums Uwe Lahl heute Abend eine wesentliche Ergänzung dieser Verordnung: «Wir berücksichtigen den hohen Schutz nach drei Impfungen und die Herausforderung für Veranstalter und Gastronomen, dass die Verordnung so kurzfristig kommt.»

Geboosterte müssen sich nicht testen lassen bei der 2G-plus-Regel. So kommt einiges an Kontrollaufgaben auf Restaurants und andere Einrichtungen zu.

Die Erklärung aus dem Sozialministerium im Wortlaut:

Mit der neuen Corona-Verordnung, die morgigen Samstag in Kraft treten soll, entfällt in Baden-Württemberg bei der 2G-plus-Regelung die Testpflicht für Geboosterte – also für alle Menschen, die bereits eine Auffrischungsimpfung gegen Corona erhalten haben. Das teilte der Amtschef des Sozial- und Gesundheitsministeriums, Professor Uwe Lahl, am Freitag (3. Dezember) mit: «Personen, die bereits geboostert sind, müssen überall dort, wo die 2G-plus-Regel gilt, keinen aktuellen negativen Corona-Test mehr vorlegen – also zum Beispiel in Gaststätten, im Zoo oder bei Freizeit- und Kulturveranstaltungen.» Damit wolle man den hohen Schutz vor Infektionen berücksichtigen, den Menschen nach drei Impfungen hätten.

Zudem hat der Amtschef in einem Brief die Ortspolizeibehörden gebeten, mit der Ahndung der Verstöße bis Anfang nächster Woche kulant umzugehen, das heißt, diese noch nicht zu sanktionieren. «Die Lage ist sehr ernst, deshalb sollen wir uns natürlich alle an die neuen Regeln halten. Wir wissen aber, dass die neue Verordnung sehr kurzfristig kommt. Das ist eine riesige Herausforderung, etwa für Veranstalterinnen und Gastronomen. Deshalb sollten die Ortspolizeibehörden der Städte und Gemeinde, die für die Kontrolle der Corona-Verordnung zuständig sind, dies auch bei der Ahndung etwaiger Verstöße berücksichtigen. Das gilt vor allem für die Gastronomie und Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Aber klar ist: Wir brauchen diese neuen Regeln, um die Infektionslage und die Situation in den Krankenhäusern einigermaßen in den Griff zu bekommen. Von Ende nächster Woche an werden die neuen Regeln deshalb kontrolliert und sanktioniert.»

Die neuen Regeln betreffen insbesondere zwei Bereiche:

• Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden stärker eingeschränkt. In der Alarmstufe II sind höchstens 50 % der zugelassenen Kapazität zulässig und es gilt grundsätzlich eine Personenobergrenze von 750 Besucherinnen und Besuchern. Damit finden im Fußball faktisch Geisterspiele statt.
• Für die Gastronomie gilt ab Samstag generell die 2GPlus-Regel. Das gilt auch für Hotelgastronomie.

Darüber hinaus werden folgende Anpassungen vorgenommen:

• Verschärfung Zutrittsregelung bei Freizeit- und Kultureinrichtungen (2G plus)
• Verschärfung Zutrittsregelung beim Einzelhandel (2G, Ausnahme Grundversorgung)
• Schließung von Weihnachtsmärkten
• Schließung von Diskotheken und Clubs
• Alkoholverkaufs- und Konsumverbot im öffentlichen Raum
• Am Silvestertag und Neujahrstag wird ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen und ein Verkaufsverbot von Pyrotechnik im Vorfeld von Silvester




Nadja Milke ist Redakteurin bei goodnews4.de und Mitglied der Landespressekonferenz Baden-Württemberg. Sie wohnt in der Baden-Badener Innenstadt und kennt sich dort gut aus, aber selbstverständlich auch in den anderen Baden-Badener Stadt- und Ortsteilen. Über Post freut sie sich auch unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


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