Bundesnotbremse verfassungsgemäß

Verfassungsbeschwerde gegen Bundesnotbremse erfolglos – Entscheidung von heute Morgen hier als PDF

Verfassungsbeschwerde gegen Bundesnotbremse erfolglos – Entscheidung von heute Morgen hier als PDF
Quelle: Screenshot bundesverfassungsgericht.de

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
30.11.2021, 11:45 Uhr



Karlsruhe Die heute bei der Bund-Länder-Konferenz erwarteten Beschlüsse über verschärfende Corona-Maßnahmen werden durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wohl beflügelt. Die Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesnotbremse ist erfolglos geblieben.

In der Erklärung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe heißt es: «Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in mehreren Hauptsacheverfahren Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, die sich unter anderem gegen die durch das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22. April 2021 in § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 IfSG für einen Zeitraum von gut zwei Monaten eingefügten bußgeldbewehrten Ausgangsbeschränkungen sowie bußgeldbewehrten Kontaktbeschränkungen nach § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 IfSG zur Eindämmung der Corona-Pandemie richteten.»

 

Die umfangreiche Erklärung des Verfassungsgerichts hier: PDF.

Unterdessen hört man aus Stuttgart, dass die Landesregierung heute Vormittag noch nicht über eine Verschärfung der Corona-Maßnahmen entschieden hat. Man wolle die Ergebnisse der Bund-Länder-Konferenz heute Nachmittag abwarten. Winfried Kretschmann hatte gestern verschärfende Maßnahmen, vor allem für Sport- und Kulturveranstaltungen angekündigt. goodnews4.de berichtete. Um 12 Uhr beginnt in Stuttgart die Regierungspressekonferenz mit Ministerpräsident Kretschmann. goodnews4.de wird berichten.




Nadja Milke ist Redakteurin bei goodnews4.de und Mitglied der Landespressekonferenz Baden-Württemberg. Sie wohnt in der Baden-Badener Innenstadt und kennt sich dort gut aus, aber selbstverständlich auch in den anderen Baden-Badener Stadt- und Ortsteilen. Über Post freut sie sich auch unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


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