Überwachungszone 10 Kilometer-Radius
Vogelgrippefall im Elsass bestätigt – Überwachungszone reicht in den Ortenaukreis

Baden-Baden/Offenburg, 07.11.2025, 16:00 Uhr, Bericht: Redaktion In einem Geflügelbetrieb im Département Bas-Rhin, also dem nördlichen Elsass, ist am Donnerstag die Vogelgrippe – auch Geflügelpest genannt –, bestätigt worden. Dies teilte das Landratsamt Ortenaukreis heute mit. Vom Landratsamt Rastatt und der Stadt Baden-Baden liegen noch keine Reaktionen vor.
Wegen der französischen Sperrzonen gilt auf Ortenauer Seite eine Überwachungszone in einem Mindestradius von 10 Kilometer ausgehend vom Ausbruchsbetrieb in Frankreich. Betroffen sind Teilgebiete von Kehl, Willstätt und Neuried. Das Landratsamt Ortenaukreis hat am Freitagnachmittag eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.
Auch im Ortenaukreis wurde das Virus bei einem Vogel nachgewiesen, allerdings handelte es sich um einen Wildvogel und nicht um ein Tier aus einem Geflügelbetrieb. goodnews4.de berichtete.
Für Geflügelhalter in der Überwachungszone gelten folgende Kernauflagen (Einzelheiten stehen in der Allgemeinverfügung):
• Stallhaltung der Tiere bzw. Haltung, die oben und seitlich ausreichend gegen Wildvögel schützt (bei Netzen: max. 2,5 cm Maschenweite).
• Bestände und Auffälligkeiten melden (inkl. verendeter Tiere, Produktionsrückgänge) an das Veterinäramt, bevorzugt per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!; Bestandsregister führen.
• Strenge Hygieneregeln im Betrieb einhalten (Zutritt, Schutzkleidung, Händehygiene, Schuhdesinfektion).
• Verbringungsverbote für gehaltene Vögel, Eier, frisches Geflügelfleisch und tierische Nebenprodukte; Ausnahmen nur per behördlicher Genehmigung.
• Keine Vogelmärkte, Ausstellungen oder ähnliche Veranstaltungen; keine Freilassungen zur Aufstockung des Wildvogelbestands.
• Tierkörper über die Tierkörperbeseitigung (ZTN Süd) entsorgen; Schadnagerbekämpfung dokumentieren.
• Transporte durch die Zone nur ohne Halt und möglichst über Hauptachsen; Fahrzeuge/Behälter nach jeder Fahrt reinigen und desinfizieren.
Die Regelungen gelten ab Samstag, 8. November 2025. Die vollständige Allgemeinverfügung mit Karte ist über die Bekanntmachungen auf der Website des Landratsamts (www.ortenaukreis.de) abrufbar. Dort sind auch weiterführende Hinweise zur Früherkennung und zu Biosicherheitsmaßnahmen verlinkt.
Zurück zur Startseite und zu den weiteren aktuellen Meldungen.








