Panne bei Briefwahl
Wahl in Rastatt muss wiederholt werden – Wahlprüfungsbescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe liegt vor

Rastatt, 16.07.2024, 12:10 Uhr, Bericht: Redaktion Heute teilte das Regierungspräsidium Karlsruhe mit, dass die Kommunalwahl vom 9. Juni 2024 in Rastatt in Teilen ungültig ist. Demnach sei «unverzüglich eine Wiederholung der Wahl des Gemeinderates anzuordnen».
Ausführlich wird goodnews4.de in den nächsten Stunden berichten. Hier ein Auszug des Wahlprüfungsbescheides des Regierungspräsidiums Karlsruhe von heute, 16. Juli 2024:
«Die Wahl des Gemeinderats der Großen Kreisstadt Rastatt am 09.06.2024 wird in den Wahlbezirken 009-01 Niederbühl 1; 009-02 Niederbühl 2; 009-03 Förch; 010- 01 Ottersdorf 1; 010-02 Ottersdorf 2; 011-01 Plittersdorf 1; 011-02 Plittersdorf 2; 012-01 Rauental; 013-01 Wintersdorf 1; 013-02 Wintersdorf 2 für ungültig erklärt. 2. Der Gemeinderat der Stadt Rastatt hat in den Wahlbezirken 009-01 Niederbühl 1; 009-02 Niederbühl 2; 009-03 Förch; 010-01 Ottersdorf 1; 010-02 Ottersdorf 2; 011-01 Plittersdorf 1; 011-02 Plittersdorf 2; 012-01 Rauental; 013-01 Wintersdorf 1; 013-02 Wintersdorf 2 unverzüglich eine Wiederholung der Wahl des Gemeinderates anzuordnen.»
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