Corona-Lage in Baden-Württemberg

Warnstufe am Mittwoch wahrscheinlich – Alarmstufe könnte in acht Tagen folgen – Dann dürfen Ungeimpfte nicht mehr ins Restaurant

Warnstufe am Mittwoch wahrscheinlich – Alarmstufe könnte in acht Tagen folgen – Dann dürfen Ungeimpfte nicht mehr ins Restaurant
Auszug aus dem COVID-19 Tagesbericht Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg.

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
31.10.2021, 20:25 Uhr



Stuttgart Alles deutet darauf hin, dass am Mittwoch die Warnstufe und danach auch die Alarmstufe wahrscheinlich sind. Heute meldet das Landesgesundheitsamt eine 7-Tage-Hospitalisierugsinzidez von 4,08 und 271 COVID-Patienten auf der Intensivstation.

Beide Werte sind weiter gestiegen. Auch bei der 7-Tage-Inzidenz mischt Baden-Baden mit 265,1 unter den TOP 5 in Baden-Württemberg mit. Ausschlaggebend für Maßnahmen ist dieser Wert jedoch nicht mehr. Wenn kein Wunder geschieht, setzt am Mittwoch die Warnstufe ein. Nur wenn am Dienstag die Fälle auf den Intensivstationen unter die Zahl von 250 sinken, ist die Warnstufe abgewendet, da der Grenzwert bereits am Freitag erstmals überschritten wurde. goodnews4.de berichtete. Heute stieg die Zahl der Fälle aber um 12 auf 271 Fälle. Samstag, Sonn- und Feiertage werden bei der Zählung nicht und unterbrechen die Zählung der maßgeblichen Werktage nicht, deshalb ist nun der Wert am Dienstag entscheidend.

Ginge der Anstieg so weiter, würde die Alarmstufe in etwa acht Tagen einsetzen und die Warnstufe ablösen. Von Maßnahmen wären vor allem die Ungeimpften betroffen. In der Warnstufe reicht für Ungeimpfte unter anderem ein Schnelltest nicht mehr, dann ist ein PCR-Test fällig. In der Alarmstufe dürfen nur noch Geimpfte und Genesene ins Restaurant. Dann gilt G2.

PDF COVID-19 Tagesbericht Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg

 


Folgende Regeln treten bei Erreichen der Warnstufe ein:

Private Zusammenkünfte und private Veranstaltungen: Ein Haushalt plus fünf weitere Personen. Dabei werden Geimpfte und Genesene, Personen bis einschließlich 17 Jahre sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammen leben, zählen als ein Haushalt.

Öffentliche Veranstaltungen: In geschlossenen Räumen 3G und nur PCR-Test, im Freien 3G

Öffentliche Verkehrsmittel: Ohne weitere Regelungen

Kultureinrichtungen: In geschlossenen Räumen 3G und nur PCR-Test, im Freien 3G

Religiöse Veranstaltungen: Ohne weitere Regelungen

Beherbergung: Erneuter Test alle drei Tage

Messen, Ausstellungen und Kongresse: In geschlossenen Räumen 3G und nur PCR-Test, im Freien 3G

Gastronomie und Vergnügungsstätte: In geschlossenen Räumen 3G und nur PCR-Test, im Freien 3G

Freizeiteinrichtungen: In geschlossenen Räumen 3G und nur PCR-Test, im Freien 3G

Touristischer Verkehr: In geschlossenen Räumen 3G und nur PCR-Test, im Freien 3G

Einzelhandel: Ohne weitere Regelungen

Außerschulische Bildung: In geschlossenen Räumen 3G und nur PCR-Test, im Freien 3G

Sport: In geschlossenen Räumen 3G und nur PCR-Test, im Freien 3G

Diskotheken: 2G

Basis-, Warn- und Alarmstufe

Basisstufe: Zahlen und Grenzwerte der Warn- oder Alarmstufe landesweit nicht erreicht oder überschritten.

Warnstufe: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen 8 oder ab 250 COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen.

Alarmstufe: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen 12 oder ab 390 COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen.

Mehr: PDF Dreistufiges Warnsystem ab 16. September 2021


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