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Verwirrende Corona-Rechtsverordnung

Was an Pfingsten erlaubt ist – Aufenthalt im öffentlichen Raum weiterhin nur mit Angehörigen – Im privaten Raum bis zu zehn statt wie bisher fünf Personen

Was an Pfingsten erlaubt ist – Aufenthalt im öffentlichen Raum weiterhin nur mit Angehörigen – Im privaten Raum bis zu zehn statt wie bisher fünf Personen
Schutzmasken beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr und der Mindestabstand von 1,50 Meter gehören zu den wichtigsten Corona-Regeln.

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
30.05.2020, 00:00 Uhr



Stuttgart Alle drei Tage gibt es etwas Neues zu den Spielregeln zum Schutz vor der nun schon seit drei Monaten ausgerufenen Pandemie. Am Freitagabend gab es wieder neue Nachrichten aus dem Stuttgarter Staatsministerium.

Die «Corona-Verordnung wird entschlackt und verschlankt», heißt es in der Erklärung. Nun ist kurz vor Pfingsten noch schnell zu lernen, was denn an den Feiertagen erlaubt ist.


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