Stuttgart, 28.02.2022, Bericht: Nadja Milke «Wir haben bereits dafür Sorge getragen, dass ukrainische Staatsangehörige, die sich derzeit visafrei zu einem Kurzaufenthalt bei uns befinden, bei den Ausländerbehörden eine Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt einholen können», erklärte das Justizministerium Baden-Württemberg heute.