1.376 gleichgeschlechtliche Ehepaare 2019 in Baden-Württemberg – 53.237 Eheschließungen zwischen einer Frau und einem Mann

1.376 gleichgeschlechtliche Ehepaare 2019 in Baden-Württemberg – 53.237 Eheschließungen zwischen einer Frau und einem Mann
In Baden-Baden wurden im Jahr 2019 elf gleichgeschlechtliche Ehen geschlossen. Foto: Archiv

Stuttgart, 16.07.2020, Bericht: Redaktion In Baden-Württemberg gaben sich nach Angaben des Statistischen Landesamtes 1.376 gleichgeschlechtliche Paare 2019 das «Ja-Wort». Es gebe dabei ein deutliches «Stadt-Land-Gefälle».

Die Erklärung des Statistischen Landesamtes im Wortlaut:

Im Jahr 2019 heirateten 54 613 Paare in Baden-Württemberg. Darunter waren 53 237 Eheschließungen zwischen einer Frau und einem Mann; 1 376 Ehen wurden nach Angaben des Statistischen Landesamtes zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren geschlossen. Dabei waren Eheschließungen zwischen Frauen etwas häufiger als zwischen Männern (701 gegenüber 675).

Gleichgeschlechtliche Paare können seit dem 1. Oktober 2017 eine Ehe eingehen oder ihre zuvor geschlossene Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln lassen. Im vergangenen Jahr wurden 924 Ehen neu geschlossen; 452 Ehen wurden von gleichgeschlechtlichen Paaren eingegangen, die zuvor in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt hatten.

Bei den Eheschließungen zwischen homosexuellen Paaren zeigt sich ein ausgeprägtes «Stadt-Land-Gefälle»: In Mannheim wurde jede 12., in Stuttgart jede 19. und in Heidelberg immerhin jede 23. Ehe von gleichgeschlechtlichen Paaren eingegangen; dagegen wurde in den ländlich geprägten Kreisen Sigmaringen, Biberach und Tuttlingen sowie im Main-Tauber-Kreis nicht einmal jede hundertste Ehe zwischen zwei Frauen beziehungsweise zwischen zwei Männern geschlossen.

Die Zahl der gleichgeschlechtlichen Eheschließungen des Jahres 2019 ist nur bedingt mit dem deutlich höheren Jahresergebnis für 2018 (3 273 Eheschließungen) vergleichbar, da darin auch diejenigen Fälle des Zeitraums 1. Oktober bis 31. Dezember 2017 enthalten waren. Hintergrund hierfür ist, dass zum Jahresabschluss 2017 noch nicht alle erforderlichen gesetzlichen Anpassungen zur erstmaligen statistischen Erfassung der gleichgeschlechtlichen Eheschließungen sowie der Umwandlungen von Lebenspartnerschaften vollzogen waren und deshalb die Hochzeiten vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2017 in das Ergebnis für 2018 übernommen wurden.

Bild Statistisches Landesamt


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