AstraZeneca-Impfstoff erfolgreich getestet

1.000 zusätzliche Impftermine in Baden-Baden – „Impfberechtigte Personen zwischen 18 und 65 Jahren“ – Terminvergabe ab Samstag 16 Uhr

1.000 zusätzliche Impftermine in Baden-Baden – „Impfberechtigte Personen zwischen 18 und 65 Jahren“ – Terminvergabe ab Samstag 16 Uhr
Die Impfzeiten im KIZ im Kurhaus sollen in der kommenden Woche deutlich ausgeweitet werden. Foto: Archiv

Bild Reyhan Celik Bericht von Reyhan Celik
26.02.2021, 10:45 Uhr



Baden-Baden Das Baden-Badener Rathaus berichtet heute über «einen sehr erfolgreichen Test am vergangenen Mittwoch mit 130 Erstimpfungen mit dem AstraZeneca-Impfstoff». Nun sollen die Impfzeiten im Kreisimpfzentrum, KIZ, im Kurhaus in der kommenden Woche deutlich ausgeweitet werden.

«Für alle impfberechtigten Personen im Alter zwischen 18 und 65 Jahren stehen zusätzlich weitere 1.000 Impftermine am Mittwoch, 3. März, ab 13.30 Uhr, und am Donnerstag, 4. März, ab 9 Uhr, zur Verfügung», teilt das Rathaus heute mit. An beiden Tagen ist das Impfzentrum bis 21 Uhr geöffnet.

Freigeschaltet werden die zusätzlichen Termine am kommenden Samstag, 27. Februar, ab 16 Uhr. Das Anmelden zur Corona-Schutzimpfung ist nicht über die Stadtverwaltung oder beim KIZ vor Ort, sondern ausschließlich über die bundesweite Rufnummer 116117 oder über die Internet-Plattform www.impfterminservice.de möglich.

Zu den Regularien teilt das Rathaus mit, dass das Impfzentrum mit Blick auf die immer umfassender erscheinenden Impfberechtigungsregelungen dringend darum bitte, die Impfberechtigung durch entsprechende Nachweise, beispielsweise Arbeitgeberbescheinigungen, zu belegen. «Impfberechtigt sind Personen, die in stationären und teilstationären Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind», heißt es in der Mitteilung weiter. «Zu diesen Einrichtungen gehören voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen, Hospize, soweit sie ältere und pflegebedürftige Personen versorgen, ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf, gerontopsychiatrische Stationen der Zentren für Psychiatrie sowie von Plankrankenhäusern, die über mindestens 200 Planbetten im Fachgebiet Psychiatrie und Psychotherapie verfügen und eine gerontopsychiatrische Station vorhalten. Hinzu kommen geriatrische Stationen und Einrichtungen, Einrichtungen der Kurzzeitpflege nach Paragraf 42 SGB XI.» Ebenfalls impfberechtigt seien Menschen, die in Schulen und Kitas im direkten Kontakt mit Kindern arbeiten.


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