Aus dem Statistischen Landesamt
13 Milliarden Erbschaften und Schenkungen in einem Jahr in Baden-Württemberg – 25.000 Vermögensübertragungen steuerpflichtig

Stuttgart, 10.03.2021, Bericht: Redaktion «Im Jahr 2019 hat die Finanzverwaltung in Baden-Württemberg fast 25.000 Erbschaften und Schenkungen mit einem Vermögen im Wert von 12,8 Milliarden Euro steuerlich veranlagt», teilt das Statistische Landesamt mit.
Damit habe sich die Zahl der Vermögensübergänge gegenüber dem Vorjahr um 3,3 Prozent erhöht. Angestiegen sei der durchschnittliche Vermögenswert je Übertragung auf etwa 514.000 Euro je Fall. Im Vorjahr lag dieser nach Angaben des Statistischen Landesamts bei 454.000 Euro.
Die weitere Mitteilung des Statistischen Landesamts im Wortlaut:
Bei den für die Statistik erhobenen Vermögensübertragungen sind nur Erbschaften und Schenkungen enthalten, für die von den Finanzämtern eine Steuerfestsetzung (ggf. mit 0 EUR) erfolgte. Insbesondere kleinere Erbschaften sind daher nur teilweise enthalten. Der Wert der steuerpflichtigen Vermögensübertragungen (nach Berücksichtigung von Freibeträgen etc.) lag mit 6,8 Mrd. EUR um 5,0 Prozent höher als im Vorjahr. Dagegen sank die Summe der festgesetzten Steuer mit 1,1 Mrd. EUR um 18,4 Prozent. Die errechnete Steuerquote (festgesetzte Steuer im Verhältnis zum steuerpflichtigen Erwerb) lag bei 16 Prozent.
Bei etwa 20.600 Fällen und somit etwa vier Fünftel der erfassten Vermögensübertragungen handelte es sich um eine Erbschaft. Deren Wert lag bei 6,3 Mrd. EUR und stellte somit einen Anteil von knapp die Hälfte aller Vermögensübergänge. Auf Schenkungen entfielen dagegen etwa 6,5 Mrd. EUR. Von den insgesamt festgesetzten Steuern entfielen knapp 20 Prozent (217 Millionen EUR) auf steuerpflichtige Schenkungen, der Beitrag der Erbschaften lag mit 873 Mill. EUR dagegen bei 80 Prozent. Der Aspekt der jeweiligen Steuerklasse des Beschenkten sowie die Steuergestaltungsmöglichkeiten bei Schenkungen dürfte gegebenenfalls ein Grund für diesen Unterschied sein.
In etwa der Hälfte der Fälle (46 Prozent) wurde steuerpflichtige Vermögenswerte bis 50 000 EUR übertragen. Deren Anteil am Gesamtwert des übertragenen Vermögens lag mit 0,2 Mrd. EUR bei 3,3 Prozent. Dagegen fanden in 366 Fällen Vermögenübergänge von mehr als 2,5 Mill. EUR statt, die einen Gesamtwert von 2,9. Mrd. EUR hatten. Deren Anteil am Gesamtwert der Vermögenstransfers lag bei 27,4 Prozent.
Im Jahr 2019 wurden von den Finanzbehörden im Südwesten Nachlässe von 10 250 Erblassern erfasst, wobei die Erbfälle teilweise bereits in den Vorjahren eingetreten waren und deren Steuerfestsetzung bei den Erben erst 2019 stattfand. Der Gesamtwert der Nachlässe belief sich vor Abzug der Nachlassverbindlichkeiten auf 7,6 Mrd. EUR. Unterteilt nach Vermögensarten entfielen 2,7. Mrd. EUR auf Grundvermögen (35,6 Prozent), auf Betriebsvermögen entfiel ein Anteil von 0,7 Mrd. EUR (9,5 Prozent). Der Großteil des Nachlasswertes (54,1 Prozent) umfasste mit 4,1 Mrd. EUR sonstiges Vermögen wie Bankguthaben, Wertpapiere, Versicherungen aber auch Hausrat. Die Nachlassverbindlichkeiten lagen bei 1,3 Mrd. EUR.
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